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Rechtliche Hinweise zu den Fonds
20.12.2024 - An die Anleger der Sondervermögen HaVa Flexible Allocation (ISIN DE000A3CQVU8) und WACHSTUM GLOBAL (Anteilklasse: WACHSTUM GLOBALAnteilklasse R: ISIN DE000A12BPS8; Anteilklasse I: ISIN DE000A0NJGU7)
Die Gesellschaften haben beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „HaVa Flexible Allocation“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltete und ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „WACHSTUM GLOBAL“ (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 13.02.2025 (Übertragungsstichtag) zu verschmelzen.
18.12.2024 - An die Anleger der Sondervermögen Multi-Asset Global 5 (ISIN DE000A1T6KW2 & DE000A1T6KZ5) & FO Core plus (ISIN DE000A2JN5A6)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Multi Asset Global 5“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAWSondervermögen ausgestaltete und von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen „FO Core plus“ (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 31.01.2025 zu verschmelzen.
06.12.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Guliver Demografie Sicherheit GL (T) (ISIN DE000A2PF0L6) & Guliver Demografie Sicherheit (ISIN LU0299704329)
Mit Ablauf des 30.11.2024, 24:00 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens „Guliver Demografie Sicherheit GL (T)“ auf das Sondervermögen „Guliver Demografie Sicherheit“ (Umtauschverhältnis 1 : 0,9100058)
wirksam geworden.
Das übertragende Sondervermögen „Guliver Demografie Sicherheit GL (T)“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Guliver Demografie Sicherheit“ übergegangen.
06.12.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen China Health Care Fund (ISIN DE000A2P37G3) & Guliver Demografie Invest (ISIN DE000A2JN5K5)
Mit Ablauf des 30.11.2024, 24:00 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens „China Health Care Fund“ auf das Sondervermögen „Guliver Demografie Invest I“ (Umtauschverhältnis 1: 0,263743) wirksam geworden.
Das übertragende Sondervermögen „China Health Care Fund“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Guliver Demografie Invest I“ übergegangen.
25.11.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Monega Dänische Covered Bonds LD (R) (ISIN DE000A2JQL59) & Monega Dänische Covered Bonds LD (I) (ISIN DE000A141WH1)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die Anteilklasse Monega Dänische Covered Bonds LD (R) (ISIN DE000A2JQL59) des OGAW-Sondervermögens „Monega Dänische Covered Bonds LD“ zum 31.12.2024 auf die Anteilklasse Monega Dänische Covered Bonds LD (I) (ISIN DE000A141WH1) zu verschmelzen.
26.09.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen Guliver Demografie Sicherheit GL (T) (ISIN DE000A2PF0L6) und Guliver Demografie Sicherheit (ISIN LU0299704329)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 25.09.2024 hat die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Guliver Demografie Sicherheit GL (T)“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete und von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen „Guliver Demografie Sicherheit“ (nachfolgend „übernehmendes
Sondervermögen“) zum Ablauf des 30.11.2024 zu verschmelzen.
26.09.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen China Health Care Fund (ISIN DE000A2P37G3) und Guliver Demografie Invest (Anteilklasse I: ISIN DE000A2JN5K5)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 25.09.2024 hat die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „China Health Care Fund“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAWSondervermögen
ausgestaltete und von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen „Guliver Demografie Invest I“ (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 30.11.2024 zu verschmelzen.
29.08.2024 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sonstigen Sondervermögens nordIX European Consumer Credit Fonds C (ISIN DE000A2P37M1) & nordIX European Consumer Credit Fonds V (ISIN DE000A3CQVV6)
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen des Sonstigen Sondervermögens nordIX European Consumer Credit Fonds.
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass mit Genehmigung der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 27. August 2024 die folgenden Änderungen der Allgemeinen
und Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sonstigen Sondervermögens mit Wirkung zum
1. Oktober 2024 in Kraft treten.
11.07.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Monega ARIAD Innovation AI (ISIN DE000A2P37N9) & Monega ARIAD Innovation I (ISIN DE000A2JN5J7)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die Anteilklasse Monega ARIAD Innovation AI (ISIN DE000A2P37N9) des OGAW-Sondervermögens „Monega ARIAD Innovation“ zum 01.09.2024 auf die Anteilklasse Monega ARIAD Innovation I (ISIN DE000A2JN5J7) zu verschmelzen. Grund der geplanten Verschmelzungen ist das aktuell niedrige Volumen der Anteilklasse, das eine höhere Kostenbelastung dieser Anteilklasse z.B. durch Fixkosten verursacht.
Die Monega geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Verschmelzung auf die aufnehmende Anteilklasse keine Auswirkungen auf das Portfolio, die Anlageziele, die Anlagestrategie sowie die Wertentwicklung der aufnehmenden Anteilklasse hat.
09.07.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Lingohr Global Equity MC (ISIN DE000A0JDCH4) & L&P Value EM Small Cap (I) (ISIN DE000A2JN5G3)
Mit Ablauf des 30.06.2024, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens „Lingohr Global Equity MC“ auf „L&P Value EM Small Cap (I)“ (Umtauschverhältnis 1: 1,0805400000) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „Lingohr Global Equity MC“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „L&P Value EM Small Cap (I)“ übergegangen.
01.07.2024 - Umwandlung des CSR Bond Focus SDG Fonds (A) in ein OGAW-Sondervermögen
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 27. Juni 2024 wird das o.g. Sonstige Sondervermögen zum 05. August 2024 in ein OGAW-Sondervermögen umgewandelt und die Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen geändert. Weitere Informationen finden Sie hier.
17.05.2024 - Verschmelzung des Lingohr Global Equity MC (ISIN DE000A0JDCH4) auf den L&P Value EM Small Cap (I) (ISIN DE000A2JN5G3)
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH, Düsseldorf („übertragende Gesellschaft“) verwaltet das OGAW-Sondervermögen „Lingohr Global Equity“ (übertragendes Sondervermögen). Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln („übernehmende Gesellschaft“) verwaltet das OGAW-Sondervermögen „L&P Value EM Small Cap“ („übernehmendes Sondervermögen“). Beide Sondervermögen sind OGAW-Sondervermögen mit jeweils einer Anteilklasse „Lingohr Global Equity MC“ (ISIN: DE000A0JDCH4) und „L&P Value EM Small Cap (I)“ (ISIN: DE000A2JN5G3). Für beide Sondervermögen hat die HSBC Continental Europe S.A., Germany das Amt der Verwahrstelle übernommen. Fondsmanager der beiden Sondervermögen ist Lingohr Asset Management GmbH, Düsseldorf.
Das übertragende Sondervermögen soll gemäß § 1 Absatz 19 Nr. 37 a) des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das übernehmende Sondervermögen ohne Abwicklung zum 30.06.2024 aufgelöst werden („Verschmelzung“).
18.04.2024 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens Ars Vivendi Select (ISIN DE000A3D1WL7 & DE000A3D1WM5)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 13.03.2024 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 31 Absatz 6 lit. b: Anpassung der vom Geschäftsjahr abweichenden Abrechnungsperiode für die Performance Fee
Im Übrigen handelt es sich nur um redaktionelle Änderungen
09.04.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen BIB Nachhaltigkeit Aktien Global (ISIN DE000A2ATCW4) & Equity for Life I (ISIN DE000A14N7W7)
Mit Ablauf des 31.03.2024, 24:00 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens „BIB Nachhaltigkeit Aktien Global“ auf das Sondervermögen „Equity for Life -I-“ (Umtauschverhältnis 1 : 0,7938782000000000) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „BIB Nachhaltigkeit Aktien Global“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Equity for Life -I-“ übergegangen.
14.02.2024 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Peacock European Best Value ESG Fonds (ISIN DE000A12BRR6 & DE000A12BRQ8)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, die Anteilklasse Peacock European Best Value ESG Fonds (I) (ISIN DE000A12BRR6) des OGAW-Sondervermögen „Peacock European Best Value ESG Fonds“ zum 31.05.2024 auf die Anteilklasse Peacock European Best Value ESG Fonds (R) (ISIN DE000A12BRQ8) zu verschmelzen.
26.01.2024 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens PRIVACON Chancenfonds (ISIN DE000A14N7Z0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.01.2024 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 01. März 2024 in folgenden Punkten geändert:
Änderung des Fondsnamens: alt „PRIVACON Chancenfonds“ & neu „PRIVACON AKTIEN EM“
§ 26 Abs. 1: Ausrichtung eines Anlageschwerpunkts auf ETF-Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt Emerging Markets
26.10.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens PRIVACON Anleihenfonds I (ISIN DE000A141WQ2)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 23.10.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Umstellung des Anlageschwerpunkts von mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, auf mindestens 51 Prozent festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
26.10.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens PRIVACON Weltaktienfonds I (ISIN DE000A2PT152)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 23.10.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Umstellung des Anlageschwerpunkts von mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, auf mindestens 51 Prozent des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 Investmentsteuergesetz
24.01.2024 - Besondere Hinweise an die Anleger der Sondervermögen BIB Nachhaltigkeit Aktien Global (ISIN DE000A2ATCW4) & Equity for Life I (ISIN DE000A14N7W7)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „BIB Nachhaltigkeit Aktien Global“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Equity for Life“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 31. März 2024 zu verschmelzen.
Verwahrstelle des übertragenden Sondervermögens ist die DZ Bank AG, Frankfurt am Main, die Verwahrstelle des übernehmenden Sondervermögens ist die Kreissparkasse Köln.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 24. Januar 2024 genehmigt.
13.10.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SALytic Bond Opportunities (ISIN DE000A1JSW30)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 27.09.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Streichung des Wortes „Glücksspiel“
13.10.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SALytic Strategy (ISIN DE000A2DL4D1)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 27.09.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Streichung des Wortes „Glücksspiel“
27.09.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Applied Science Equity Fund (I) (ISIN DE000A2P37C2)
Aufgrund des großen Interesses an diesem Fonds plant die Monega KAG die Auflage einer sog. Retail-Tranche für diesen Fonds. Dies machte eine Anpassung der Besonderen Anlagebedingungen notwendig.
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 07. September 2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW- Sondervermögens daher wie folgt geändert:
08.09.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens FutureVest Equity Sustainable Development Goals (ISIN DE000A2P37T6)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 14. August 2023 werden die
Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 25 Redaktionelle Anpassung
§ 26 Absatz 1: Redaktionelle Anpassung, Streichung des Wortes „Milch“ sowie Anpassung der Vorgaben für die Auswahl der Vermögensgegenstände nach ESG Kriterien
§ 26 Absatz 1: Aufnahme des Ausschlusses von Emittenten, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen geächteter Waffen generieren
04.07.2023 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Infinigon High Grade CLO Fonds (ISIN DE000A2PF0Q5) & Infinigon Investment Grade CLO Fonds (ISIN DE000A1T6FY8)
Mit Ablauf des 30.06.2023, 24:00 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens „Infinigon High Grade CLO Fonds“ auf das Sondervermögen „Infinigon Investment Grade CLO Fonds“ (Umtauschverhältnis 1 : 1,0522995060) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „Infinigon High Grade CLO Fonds“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Infinigon Investment Grade CLO Fonds“ übergegangen.
21.06.20223 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen mit Verwahrstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH
Mit Schreiben vom 12.06.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass die HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH voraussichtlich mit Ablauf des 30.06.2023 auf die HSBC Continental Europe S.A. Germany übertragen werde. Bei dem Übergang der Verwahrstellenfunktion von der deutschen Verwahrstelle der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH auf die mit einem entsprechenden Europäischen Pass ausgestattete deutsche Zweigniederlassung der HSBC Continental Europe S.A. Germany handelt es sich um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge, bei der alle bereits genehmigten Verwahrstelleneigenschaften erhalten bleiben. Eine formale Genehmigung des Verwahrstellenwechsels von der HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH auf die deutsche Zweigniederlassung der HSBC Continental Europe S.A. ist daher nicht erforderlich.
Für die vorbezeichneten Publikumssondervermögen ergeben sich somit folgende Änderungen:
Verwahrstelle alt (bis 30.06.2023): HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH, Düsseldorf
Verwahrstelle neu (ab 01.07.2023): HSBC Continental Europe S.A. Germany, Düsseldorf
Aus dem Vorgang der Gesamtrechtsnachfolge entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
14.04.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Infinigon Investment Grade CLO Fonds (ISIN DE000A1T6FY8)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 12. April 2023 werden die
Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 31 Absatz 6: Redaktionelle Anpassungen, Konkretisierung der Definition der Abrechnungsperiode sowie der Berechnung der Anteilwertentwicklung und Implementierung des Vergleichsindex „3-Monats-Euribor + 250 Basispunkte“
14.03.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Guliver China Health Care (ISIN DE000A2P37G3)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 17.03.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
Änderung des Fondsnamen: Alt: „Guliver China Health Care“; Neu: „China Health Care Fund“
§ 26 Absatz 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
13.03.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SALytic Bond Opportunities (ISIN DE000A1JSW30)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 17.03.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Ausschluss von Emittenten, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen geächteter Waffen generieren
§ 31 Absatz 3.: Redaktionelle Anpassung + Anpassung der Gesamtkosten
§ 31 Absatz 4 lit. m.: Redaktionelle Anpassung
§ 31 Absatz 4 lit. n.: Anpassung der Fondskosten – Implementierung der Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte
13.03.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SALytic Strategy (ISIN DE000A2DL4D1)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 17.03.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Ausschluss von Emittenten, die ihren Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen geächteter Waffen generieren
28.02.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SALytic Active Equity (ISIN DE000A1JSW22)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 27.02.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Umstellung des Anlageschwerpunkts von mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, auf 70 Prozent des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 Investmentsteuergesetz
24.02.2023 - An die Anleger des Sondervermögens Infinigon High Grade CLO Fonds (ISIN DE000A2PF0Q5) & Infinigon Investment Grade CLO Fonds (ISIN DE000A1T6FY8)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Infinigon High Grade CLO Fonds“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAWSondervermögen ausgestaltete und von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen „Infinigon Investment Grade CLO Fonds“ (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 30.06.2023 zu verschmelzen.
Verwahrstelle des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens ist die DZ Bank AG.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Verschmelzung mit Bescheid vom 27.01.2023 genehmigt.
20.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens DEVK-Anlagekonzept RenditeNachhaltig (ISIN DE000A2PF0H4)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 3. Januar 2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Gemischten Sondervermögens wie folgt geändert:
Änderung des Fondsnamens in DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig;
§ 27 Absatz 1: Anpassung des Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, an die Verwaltungsgrundsätze der Bundesanstalt
§ 27 Absatz 2, 5 und 6: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1.
19.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens CSR Aktien Deutschland Plus I (ISIN DE000A2P37Q2) & CSR Aktien Deutschland Plus R (ISIN DE000A2P37R0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 12.01.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Vorgaben zu Ziel-Investmentfonds präzisiert sowie redaktionelle Anpassungen und Korrekturen im Anlageschwerpunkt
19.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens CSR Ertrag Plus (ISIN DE000A2P37P4)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 12.01.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Redaktionelle Anpassungen im Anlageschwerpunkt
§ 26 Absatz 5, 6, 7 und 8: Redaktionelle Anpassungen
§ 26 Absatz 11: weggefallen
§ 30 Absatz 1: Redaktionelle Anpassung
§ 31 Absatz 1 lit. a: Erhöhung der Verwaltungsvergütung um 0,01 Prozent
12.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Kölner Nachhaltigkeitsfonds I (ISIN DE000A2PEMH4) & Kölner Nachhaltigkeitsfonds A
(ISIN DE000A2PEMJ0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 11.01.2023 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Einführung eines zusätzlichen Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden
§ 26 Absatz 2, 3, und 9: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
§ 26 Absatz 7: Begrenzung der Anlage des OGAW-Sondervermögens in Investmentanteile auf10 Prozent
05.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens SWuK Prämienfonds (ISIN DE000A2JQL00) Anteilklasse (C) & Multi-Asset Global 5 (ISIN DE000A1T6KW2) Anteilklasse A
Mit Ablauf des 31.12.2022, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens „SWuK Prämienfonds (C)“ auf „Multi Asset Global 5 A“ (Umtauschverhältnis 1: 0,959127346) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „SWuK Prämienfonds“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Multi-Asset Global 5 “ übergegangen.
04.01.2023 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens nordIX European Consumer Credit Fonds C (ISIN DE000A2P37M1) & nordIX European Consumer Credit Fonds V (ISIN DE000A3CQVV6)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 30. Dezember 2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sonstigen Sondervermögens, dessen Anteilausgabe- und Rücknahmepreise gemäß § 170 Satz 2 KAGB mindestens zweimal im Monat ermittelt werden, wie folgt geändert:
§ 27 Absatz 1: Einführung eines zusätzlichen Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden;
§ 27 Absätze 4, 9: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1.
28.12.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens KirAc Stiftungsfonds alpha (ISIN DEOOOA2P37D0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 23.12.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Anpassung des Anlageschwerpunktes hinsichtlich der Beschränkung der Aktienquote auf max. 30%, Verwendung des Nachhaltigkeitsfilter in Kooperation mit dem Bistum Aachen sowie Streichung des Best-in-dass Ansatzes
28.12.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Lupus Alpha Return -I- (ISIN DE000A0MS726 Lupus) & Alpha Return -R- (ISIN DE000A0MS734)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 22.12.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Redaktionelle Anpassung
§ 26 Absatz 5 und 6: Anpassung der Anlagegrenze für Geldmarktinstrumente und Bankguthaben
28.12.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens L&P Value EM Small Cap (I) (ISIN DE000A2JN5G3)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 22.12.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens wie folgt geändert:
22.12.2022 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Besonderen Anlagebedingungen“ - PRIIPs-Verordnung
Mit Ablauf des Jahres 2022 endet die Ausnahmeregelung der PRIIPs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) für Investmentfonds. Dies hat unter anderem zur Folge, dass für Publikumsinvestmentvermögen, die nicht ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, ab diesem Zeitpunkt ein Basisinformationsblatt zu erstellen und zugänglich zu machen ist, welches die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI), die derzeit für Publikumsinvestmentvermögen erstellt werden, ersetzt. Vor diesem Hintergrund passt die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) der nachstehend genannten Fonds, insoweit an, als Bezugnahmen auf die wAI durch solche auf das Basisinformationsblatt ersetzt werden. Die von Gesetzes wegen geforderte Umstellung wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2022 angezeigt.
21.12.2022 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ - PRIIPs-Verordnung
Mit Ablauf des Jahres 2022 endet die Ausnahmeregelung der PRIIPs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014) für Investmentfonds. Dies hat unter anderem zur Folge, dass für Publikumsinvestmentvermögen, die nicht ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden, ab diesem Zeitpunkt ein Basisinformationsblatt zu erstellen und zugänglich zu machen ist, welches die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI), die derzeit für Publikumsinvestmentvermögen erstellt werden, ersetzt. Vor diesem Hintergrund passt die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) der nachstehend genannten Fonds, insoweit an, als Bezugnahmen auf die wAI durch solche auf das Basisinformationsblatt ersetzt werden. Die von Gesetzes wegen geforderte Umstellung wurde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2022 angezeigt.
25.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Guliver Demografie Invest (I) (ISIN DE000A2JN5K5) & Guliver Demografie Invest (R) (ISIN DE000A2DL395)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 24.11.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Einführung eines zusätzlichen Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden
§ 26 Absatz 2, 3, 5, 6 und 7: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
25.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Guliver China Health Care (ISIN DE000A2P37G3)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 24.11.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Einführung eines zusätzlichen Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden
§ 26 Absatz 2, 3, 5, 6 und 7: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
25.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Guliver Demografie Sicherheit GL (T) (ISIN DE000A2PF0L6)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 24.11.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Einführung eines Anlageschwerpunkts für mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten und Vermögensgegenstände, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden
§ 26 Absatz 2, 3, 5, 6, 7 und 9: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
25.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Murphy&Spitz Green Bonds Fonds R (ISIN DE000A3CQVS2)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 17.11.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1: Anpassung des Anlageschwerpunktes hinsichtlich der Nachhaltigkeitskriterien
§ 26 Absatz 3, 6, 7 und 8: Redaktionelle Anpassungen an die Änderungen in Absatz 1
§ 26 Absatz 7: Anpassung der Derivateklausel
§ 31 in Absatz 3: Redaktionelle Anpassung
§ 31 in Absatz 3: Anpassung der Fondskosten – Implementierung der Kosten für die Bereitstellung von Analysematerial oder -dienstleistungen durch Dritte
21.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Steyler Fair Invest - Balanced R (ISIN DE000A111ZH7) & Steyler Fair Invest - Balanced I (ISIN DE000A111ZJ3)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 16. November 2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 25: Klarstellung des Ausschlusses von Wertpapier- Darlehens – und Pensionsgeschäften
§ 26 Absätze 1, 5 und 7: Wegfall der Anrechnung der in Pension genommenen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
§ 26 Absätze 3, 6 und 7: Redaktionelle Anpassungen
11.11.2022 - Besondere Hinweise an die Anleger des Sondervermögens Diversified Risk and Return (C) (ISIN DE000A2PF0K8) & Diversified Risk and Return (R) (ISIN DE000A2PF0J0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 31.10.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 Absatz 1 und 3: Redaktionelle Anpassungen
§ 31 in Absatz 1: Anpassung der Fondskosten – Implementierung der Entgelte für dritte Dienstleister im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Abwicklung von Derivaten sowie die Bewertung von Vermögensgegenständen
Weitere Informationen und den detaillierten Wortlaut ab dem 1. Januar 2023 finden Sie hier.
10.11.2022 - An die Anleger der Sondervermögen SWuK Prämienfonds C (ISIN DE000A2JQL00) & Multi Asset Global 5 A (ISIN DE000A1T6KW2)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen SWuK Prämienfonds (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete und von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen Multi Asset Global 5 (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 31.12.2022 zu verschmelzen.
Verwahrstelle des übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens ist die Kreissparkasse Köln.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 03. November 2022 genehmigt.
07.10.2022 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber des Sondervermögens Lupus Alpha Return (I) (DE000A0MS726) / Lupus Alpha Return (R) (DE000A0MS734)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 29.09.2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. OGAW-Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen wie folgt geändert:
§ 26 in Absatz 1: Festlegung des Anlageschwerpunkts auf mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden.
§ 26 Absatz 2,3,5,6,7 und 9: Redaktionelle Anpassung an die Änderungen in Absatz 1
Weitere Informationen und den detaillierten Wortlaut ab dem 15. November 2022 finden Sie hier.
01.09.2022 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber des Sondervermögens Bueno Global Strategy (ISIN DE000A2DL387)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 22. August 2022 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens in den Anlagegrundsätzen gemäß § 26 in Absatz
1 wie folgt geändert:
Umstellung des Anlageschwerpunkts von mindestens 75 Prozent des Investmentvermögens in Emittenten, die anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, auf mindestens 25 Prozent des Aktivvermögens in Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 Investmentsteuergesetz.
Die Änderungen in § 26 Absätze 2, 3, 5, 6,7 und 9 sind vornehmlich redaktioneller Natur.
04.08.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen Investagram Pepper (Anteilklasse I DE000A2PT129 / Anteilklasse R DE000A2PT137) und Equity for Life (Anteilklasse -I- DE000A14N7W7 / Anteilklasse -R- DE000A14N7X5)
Mit Ablauf des 31.07.2022, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens
„Investagram Pepper I“ auf „Equity for Life -I-“ (Umtauschverhältnis 1: 5,590131997)
„Investagram Pepper R“ auf „Equity for Life -R-“ (Umtauschverhältnis 1: 0,556337803)
wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „Investagram Pepper“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Equity for Life“ übergegangen.
04.08.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen Investagram Salt (Anteilklasse I: ISIN DE000A2PT103 / Anteilklasse R: ISIN DE000A2PT111) und Monega Ertrag (ISIN DE0005321087)
Mit Ablauf des 31.07.2022, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens
„Investagram Salt I“ auf „Monega Ertrag“ (Umtauschverhältnis 1: 16,594309071)
„Investagram Salt R“ auf „Monega Ertrag“ (Umtauschverhältnis 1: 0,825312658)
wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „Investagram Salt“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Monega Ertrag“ übergegangen.
27.06.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen Investagram Pepper (Anteilklasse I DE000A2PT129 / (Anteilklasse R DE000A2PT137) und Equity for Life (Anteilklasse -I- DE000A14N7W7 / Anteilklasse -R- DE000A14N7X5)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Investagram Pepper“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Equity for Life“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 31. Juli 2022 zu verschmelzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
27.06.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen Investagram Salt (Anteilklasse I: ISIN DE000A2PT103 / Anteilklasse R: ISIN DE000A2PT111) und Monega Ertrag (ISIN DE0005321087)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „Investagram Salt“ auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Monega Ertrag“ zum Ablauf des 31. Juli 2022 zu verschmelzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
29.04.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens CSR Aktien Deutschland Plus (ISIN DE000A2P37Q2 & DE000A2P37R0)
Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen
Nereits im März 2018 verabschiedete die Europäische Union einen umfangreichen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Mit dem Aktionsplan sollen Empfehlungen umgesetzt werden, die auf dem Abschlussbericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Nachhaltigen Finanzierung basieren.
Der Aktionsplan enthält eine umfassende Liste unterstützender Instrumente und Ressourcen, wie z.B. Vorschläge für eine Taxonomie des Klimawandels, ökologisch und sozial nachhaltige Aktivitäten, Standards und Labels für nachhaltige Finanzprodukte, die Einbeziehung von ESG-Faktoren (ESG = Environmental, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in Marktforschung und Kredit-Ratings, eine Untersuchung, wie die Corporate Governance eine nachhaltige Finanzierung besser ermöglichen kann und vieles andere mehr.
Insbesondere durch diese Maßnahmen hat das Thema Nachhaltigkeit in den letzten Jahren in der Finanzbranche deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch wir tragen dieser Entwicklung gemeinsam mit unserem Fondspartner Rechnung und möchten das Profil des Fonds „CSR Aktien Deutschland Plus“, der bereits seit langem eine nachhaltige Anlagestrategie im Sinne von ESG verfolgt, noch weiter schärfen. Das bedeutet auch, dass wir die Anlageziele und Ausschlusskriterien nicht nur im allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes niederlegen, sondern ab dem 1. Juni 2022 in die Besonderen Anlagebedingungen des Fonds mit aufnehmen.
06.04.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen HQAM Global Equities DM4EM (Anteilklasse I DE000A2PEMD3 & Anteilklasse R DE000A2PEME1) und Equity for Life (Anteilklasse I DE000A14N7W7 & Anteilklasse R DE000A14N7X5)
Mit Ablauf des 31.03.2022, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens
„HQAM Global Equities DM4EM (I)“ auf „Equity for Life -I-“ (Umtauschverhältnis 1: 0,991156835)
„HQAM Global Equities DM4EM (R)“ auf „Equity for Life -R-“ (Umtauschverhältnis 1: 0,980290815)
wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „HQAM Global Equities DM4EM“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „Equity for Life“ übergegangen.
30.03.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber von verschiedenen Art. 8 und Art. 9-Fonds nach Offenlegungsverordnung
Bereits im November 2021 informierten wir Sie darüber, dass wir im Rahmen der jüngsten Entwicklungenzum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzbranche die nachhaltigen Anlageziele und Ausschlusskriterien der sogenannten Artikel 8 und Artikel 9 Fonds nach Offenlegungsverordnung seit dem 1. Januar 2022 nicht nur informativ im allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes niedergelegt, sondern auch in die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des Fonds mit aufgenommen haben.
In Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung wurde nun der § 26 (Anlagegrenzen) der Besonderen Anlagebedingungen (BABen) in Hinblick auf seine Nachhaltigkeitsstrategie weiter konkretisiert. Dies betrifft folgende Fonds:
Sollten Sie wider Erwarten mit den Änderungen nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Ihre Anteile vor in Kraft treten der Änderungen am 1. Mai 2022 ohne weitere Kosten zurückzugeben.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Fondsnamen verlinkt.
17.02.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anleger der Sondervermögen HQAM Global Equities DM4EM (Anteilklasse I DE000A2PEMD3 & Anteilklasse R DE000A2PEME1) und Equity for Life (Anteilklasse I DE000A14N7W7 & Anteilklasse R DE000A14N7X5)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „HQAM Global Equities DM4EM“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Equity for Life“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 31. März 2022 zu verschmelzen.
03.02.2022 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen VM Sterntaler Euroland (ISIN DE000A1JSW14) und VM Sterntaler II (ISIN DE000A14N7V9)
Mit Ablauf des 31.01.2022, 24:00 Uhr ist die Verschmelzung des Sondervermögens „VM Sterntaler Euroland“ auf „VM Sterntaler II“ (Umtauschverhältnis 1: 1,035387293) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „VM Sterntaler Euroland“ ist durch die Verschmelzung erloschen, und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen „VM Sterntaler II“ übergegangen.
31.12.2021 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Besonderen Anlagebedingungen“ der OGAW-Sondervermögen
Am 25. Oktober 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft genehmigt. Diese wurden am 26. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 30. November 2021 in Kraft.
Gemäß § 17 Absatz 4 der aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen sind auch die Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen, die zukünftig von der Möglichkeit der Nutzung von Rücknahmebeschränkungen gemäß § 98 Abs. 1b KAGB Gebrauch machen können, zu ergänzen. Daher wurde in § 30 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) der Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen ein neuer Absatz 3 eingefügt. In diesem wird klargestellt, dass die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Rücknahme zu beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger des betreffenden Fonds an einem Tag mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwertes dieses Fonds erreichen sollten. Die Änderungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und sind nachfolgend wiedergegeben.
20.12.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen VM Sterntaler Euroland (ISIN DE000A1JSW14) und VM Sterntaler II (ISIN DE000A14N7V9)
die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das OGAW-Sondervermögen „VM Sterntaler
Euroland“ (nachfolgend „übertragendes Sondervermögen“) auf das ebenfalls als OGAW-Sondervermögen
ausgestaltete Sondervermögen „VM Sterntaler II“ (nachfolgend „übernehmendes Sondervermögen“) zum
Ablauf des 31. Januar 2022 zu verschmelzen.
Verwahrstelle des übertragenden sowie des übernehmenden Sondervermögens ist die HSBC Trinkaus &
Burkhardt AG, Düsseldorf.
Die Verschmelzung der Sondervermögen wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter dem 13. Dezember 2021 genehmigt.
03.12.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber von Art. 8 und Art. 9-Fonds nach Offenlegungsverordnung
Bereits im März 2018 verabschiedete die Europäische Union einen umfangreichen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Mit dem Aktionsplan sollen Empfehlungen umgesetzt werden, die auf dem Abschlussbericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Nachhaltigen Finanzierung basieren.
Der Aktionsplan enthält eine umfassende Liste unterstützender Instrumente und Ressourcen, wie z.B. Vorschläge für eine Taxonomie des Klimawandels, ökologisch und sozial nachhaltige Aktivitäten, Standards und Labels für nachhaltige Finanzprodukte, die Einbeziehung von ESG-Faktoren (ESG = Environmental, Social, Governance – Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in Marktforschung und Kredit-Ratings, eine Untersuchung, wie die Corporate Governance eine nachhaltige Finanzierung besser ermöglichen kann und vieles andere mehr.
Insbesondere durch diese Maßnahmen hat das Thema Nachhaltigkeit in den letzten Jahren in der Finanzbranche deutlich an Fahrt aufgenommen. Auch wir tragen dieser Entwicklung gemeinsam mit unseren Fondspartnern Rechnung und möchten das Profil des Fonds „BIB Nachhaltigkeit Aktien Global“, der bereits seit langem eine nachhaltige Anlagestrategie im Sinne von ESG verfolgt, noch weiter schärfen.
Das bedeutet auch, dass wir die Anlageziele und Ausschlusskriterien nicht nur im allgemeinen Teil des Verkaufsprospektes niederlegen, sondern ab dem 1. Januar 2022 in die Besonderen Anlagebedingungen des Fonds mit aufnehmen.
Dies ist eine wesentliche Änderung der Anlagebedingungen, über die wir Sie im Folgenden informieren möchten:
Sollten Sie wider Erwarten mit den Änderungen nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Ihre Anteile vor in Kraft treten der Änderungen am 1. Januar 2022 ohne weitere Kosten zurückzugeben.
01.12.2021 - Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ - Fondsstandortgesetz (FoStoG)
Zum 2. August 2021 trat das Fondsstandortgesetz (FoStoG) in Kraft. Mit dem FoStoG sollten aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands gebündelt werden. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben hat das Gesetz eine weitere Entbürokratisierung für Fondsverwalter sowie Digitalisierung der Aufsicht zum Ziel. Einige Änderungen dieses Gesetzes wirken sich auch auf die Allgemeinen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen (AAB) aus. Weiterhin wurden die zum 28. März 2020 geschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Einführung von Rückgabebeschränkungen als Mittel der Liquiditätssteuerung umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum 30. November 2021 die Allgemeinen Anlagebedingungen der vorstehend genannten OGAW-Sondervermögen auf die neuen Vorgaben des FoStoG um. Neben redaktionellen Anpassungen werden vor allem folgende Änderungen vorgenommen:
• Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren und somit Schaffung der Möglichkeit, elektronische Wertpapiere zu begeben (§ 16 AAB)
• Umsetzung der Regeln zur Beschränkung der Rückgabe von Investmentanteilen (§ 17 AAB)
• Streichung des Zustimmungserfordernisses des Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Änderung der Anlagegrundsätze (§ 23 AAB)
• Kürzung der Frist für das Inkrafttreten von Änderungen an Kosten und Anlagegrundsätzen auf vier Wochen (§ 23 AAB)
• Neuaufnahme von Informationen zum Streitbeilegungsverfahren (§ 24a AAB)
Nachstehend finden Sie die geänderten Allgemeinen Anlagebedingungen in der Fassung ab dem 30. November 2021:
01.12.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens Infinigon Investment Grade CLO Fonds (ISIN DE000A1T6FY8)
Die Frist für die Ausschüttung der Erträge des o.a. Fonds wurde von 4 Monaten auf 9 Monate verlängert. Dies wurde entsprechend in den Besonderen Anlagebedingungen geändert.
wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „WahreWerteFonds“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen übergegangen.
10.09.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen WahreWerteFonds (Anteilklasse (I) DE000A141WM1 ǀ Anteilklasse (R) DE000A141WL3) und Steyler Fair Invest - Equities
(Anteilklasse (I) DE000A1JUVM6 ǀ Anteilklasse (R) DE000A1JUVL8)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Sondervermögen „WahreWerteFonds” auf das ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen „Steyler Fair Invest - Equities” zum Ablauf des 31.10.2021 zu verschmelzen.
22.06.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens PRIVACON Nachhaltigkeitsfonds SWG I (ISIN DE000A2P37B4)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 17.06.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 15.07.2021 in folgenden Punkten geändert:
Änderung des Fondsnamens:
- alt: „PRIVACON Nachhaltigkeitsfonds SWG“
- neu „PRIVACON Weltaktienfonds SWG"
15.06.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens Greiff Systematic Allocation I (ISIN DE000A2JN5B4) und Greiff Systematic Allocation R (ISIN DE000A2JN5C2)
Übertragung des Verwaltungs- und Verfügungsrechts auf die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg („HANSAINVEST“)
Mit Wirkung zum 1. November 2021 überträgt die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für das o. g. OGAW-Sondervermögen an die HANSAINVEST.
11.06.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens PRIVACON Weltaktienfonds SWG (ISIN DE000A14N7Z0)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 10.06.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 15.07.2021 in folgenden Punkten geändert:
Änderung des Fondsnamens:
- alt: „PRIVACON Weltaktienfonds SWG“
- neu „PRIVACON Chancenfonds“
05.05.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Monega Innovation (I) (ISIN DE000A2JN5J7) und Monega Innovation (R) (ISIN DE0005321020)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 05.05.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 15.06.2021 in folgenden Punkten geändert:
02.0.4.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Tresono Aktien Europa (ISIN DE000A0HGMB3) und SALytic Strategy (ISIN DE000A2DL4D1)
Mit Ablauf des 31.03.2021, 24 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens „Tresono Aktien Europa“ auf „SALytic Strategy“ (Umtauschverhältnis 1: 19,048245183) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen „Tresono Aktien Europa“ ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen übergegangen.
26.03.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sonstigen Sondervermögens
CSR Bond Focus SDG Fonds (ISIN DE000A2PT145)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 25.03.2021 werden die Allgemeinen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 01.04.2021 wie folgt geändert:
- Ergänzung der Überschrift des § 17 um folgende Wörter: „Rückgabefristen und“
- Ergänzung des Textes in § 17 Abs. 3 um folgenden Satz: “Die Besonderen Anlagebedingungen
können Rückgabefristen vorsehen.”
Die Allgemeinen Anlagebedingungen lauten ab dem 01.04.2021 wie folgt:
26.03.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Monega Multi Konzept (ISIN DE000A1143Q0) und Monega Ertrag (ISIN DE0005321087)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Gemischte Sondervermögen „Monega Multi Konzept“ (nachfolgend „abgebendes Sondervermögen“), und das als OGAW-Sondervermögen ausgestaltete Sondervermögen „Monega Ertrag“ (nachfolgend „aufnehmendes Sondervermögen“) zum Ablauf des 30. Juni 2019 zu verschmelzen.
24.03.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Infinigon Investment Grade CLO Fonds (ISIN DE000A1T6FY8)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 23.03.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 01.07.2021 wie folgt geändert:
- § 31 Abs. 6 Änderung der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung: Der bisherige Vergleichsindex „iBoxx Euro Corporate Overall TR“ wird durch eine feste „Hurdle Rate“ von 2,5 Prozent ersetzt.
15.03.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen WGZ Corporate M (B) (ISIN DE000A2P37H1), WGZ Corporate M (I) (ISIN DE000A1JSWX5) und WGZ Corporate M (R) (ISIN DE000A1143P2)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) vom 04.03.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens in folgenden Punkten geändert:
Fondsname:
alt: WGZ Corporate M (B), neu: Corporate M Sustainable (B)
alt: WGZ Corporate M (I), neu: Corporate M Sustainable (I)
alt: WGZ Corporate M (R), neu: Corporate M Sustainable (R)
23.02.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Infinigon Investmentgrade Collateralized Loan Fund (neu: Infinigon Investment Grade CLO Fonds) (ISIN DE000A1T6FY8)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 22.02.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 10.03.2021 in folgenden Punkten geändert:
22.02.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber des Sondervermögens Investment Grade Liquid Alternative Fund (ISIN DE000A2PF0Q5)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) vom 18.02.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens folgenden Punkten geändert:
- Änderung des Fondsnamens:
bisheriger Name: Investment Grade Liquid Alternative Fund, neuer Name: Infinigon High Grade CLO Fonds
- Anpassung der Regelungen zur wertentwicklungsabhängigen Vergütung (§ 32 Absatz 6): Die Partizipationsrate wird von 10 auf 20 Prozent erhöht. Weiterhin wird der bisherige Vergleichsindex „3-Monats-Euribor“ durch den „EZB-Leitzins“ (Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte) ersetzt.
18.02.2021 - Wichtige Mitteilung an die die Anleger des Sondervermögens Lupus Alpha Return mit den Anteilklassen Lupus Alpha Return (R) (ISIN DE000A0MS734) und Lupus Alpha Return (I) (ISIN DE000A0MS726)
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 17.02.2021 werden die Besonderen Anlagebedingungen des o.g. Sondervermögens zum 10.03.2021 in folgenden Punkten geändert:
alt: § 31 Abs. 6 Performance Fee: Beschreibung der Performance und Berechnung.
neu: § 31 Abs. 6 Performance Fee: Eine gesonderte Performance Fee wird nicht erhoben.
15.01.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Infinigon Fund Investment Grade Liquid Alternative Fund I (ISIN LI0379757417) & Investment Grade Liquid Alternative Fund SP (ISIN LI0379757425) und Investment Grade Liquid Alternative Fund (ISIN DE000A2PF0Q5)
Vollzug der grenzüberschreitenden Verschmelzung / Umtauschverhältnis. Mit Ablauf des 31.12.2020, 24 Uhr, ist die Verschmelzung des Sondervermögens Infinigon Fund auf Investment Grade Liquid Alternative Fund (Umtauschverhältnis 1: 10,018376196) wirksam geworden. Das übertragende Sondervermögen Infinigon Fund ist durch die Verschmelzung erloschen und die Vermögensgegenstände sind auf das übernehmende Sondervermögen übergegangen.
11.01.2021 - Wichtige Mitteilung an die Anteilinhaber der Sondervermögen Tresono Aktien Europa (ISIN DE000A0HGMB3) und SALytic Strategy (ISIN DE000A2DL4D1)
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat beschlossen, das Sondervermögen Tresono Aktien Europa auf das ebenfalls von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH verwaltete Sondervermögen SALytic Strategy zum Ablauf des 31.03.2021 zu verschmelzen.