Wichtige Informationen zum Beschwerdemanagement der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH (Monega)
Uns ist wichtig, dass Sie mit unseren Fonds und Anlagelösungen zufrieden sind. Deshalb bitten wir Sie, uns zu informieren, wenn Ihre Erwartungen an uns einmal nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt wurden. Sie erreichen uns für Mitteilungen wie folgt:
Per Telefon: |
0221.390 95-0 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) |
Per Telefax: |
0221.390 95-400 |
Per E-Mail: |
info @ monega.de |
Per Internet: |
www.monega.de |
Per Brief: |
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Stolkgasse 25-45
50667 Köln |
Beschwerden können Sie direkt an die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH oder deren Niederlassung in Luxemburg (60, rue de Luxembourg, L-5408 Bous) richten.
Die Gesellschaft hat eine Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet, die dafür sorgt, dass alle Beschwerden objektiv und angemessen im Einklang mit den Grundsätzen und Verfahren der Beschwerdebearbeitung untersucht werden, mögliche Interessenkonflikte identifiziert und eine Beeinträchtigung der Beschwerdebearbeitung durch Interessenkonflikte vermieden wird.
Nach Eingang bei uns wird Ihre Beschwerde zunächst durch die Beschwerdemanagementfunktion erfasst und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, an die Geschäftsführung, die Abteilung Compliance sowie an den/die verantwortliche/n Mitarbeiter/in für das Beschwerdemanagement weitergeleitet.
Wir prüfen, ob wir Ihren Fall bereits anhand Ihrer Angaben und der von Ihnen eingereichten Unterlagen beurteilen können. Wenn nicht, erbitten wir ggf. von Ihnen weitere Informationen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Gleichzeitig fordern wir von den bei der Monega betroffenen Bereichen eine Stellungnahme ein. Sollte es erforderlich sein, beziehen wir gegebenenfalls auch unsere Vertriebspartner mit ein.
Soweit in diesem Rahmen eine Weitergabe von Ihren persönlichen Daten oder anderen vertraulichen Informationen möglich oder notwendig ist, erfolgt eine Weitergabe jedoch nur, wenn wir hierfür zuvor Ihr schriftliches Einverständnis erhalten haben.
Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenfrei. Unser Ziel ist es, eine nachvollziehbare Klärung zu ermöglichen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Alle Beschwerden werden in Deutsch bzw. in der Sprache des Beschwerdeschreibens beantwortet, wenn es sich hierbei um eine EU-Landessprache handelt.
Sollte es trotzdem zu keiner für Sie zufriedenstellenden Einigung kommen, können Sie Ihre Beschwerde bei der vom Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) eingerichteten Schlichtungsstelle
Büro der Ombudsstelle des BVI
Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
D-10117 Berlin
Telefon: 030. 6449 046-0
Telefax: 030. 6449 046-29
E-Mail: info @ ombudsstelle-investmentfonds.de
Webseite: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
einreichen.
Außerdem können Sie jederzeit gem. § 342 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bei behaupteten Verstößen gegen das KAGB Ihre Beschwerde schriftlich bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228.410 8-0
Verbrauchertelefon: 0228.299 702 99 (Mo. bis Fr. von 8 bis 18 Uhr)
Fax: 0228.410 8-1550
E-Mail: poststelle @ bafin.de
Webseite: www.bafin.de
einlegen oder die Schlichtungsstelle anrufen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten bei der Bundesanstalt eingerichtet ist:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Schlichtungsstelle nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
- Referat Q 21 -
Graurheindorfer Straße 108
D-53117 Bonn
Auch die Europäische Kommission hat unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Gesellschaft lautet info@monega.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Neben den genannten Möglichkeiten der individuellen Streitbeilegung haben Sie auch die Möglichkeit sich an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren, wie der Musterfeststellungsklage (gem. § 606 ZPO) oder einem Kapitalanlegermusterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), zu beteiligen.
Informationen zu der Musterfeststellungsklage erhalten Sie unter dem Link des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Allgemeines_node.html
Als geschädigter Anleger können Sie auch Schadensersatzansprüche nach dem KapMuG geltend machen. Das KapMuG ist für Schäden, die Anlegern wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (z.B. fehlerhafter Verkaufsprospekt) entstehen, statthaft. Wenn ein Kapitalanleger-Musterverfahren eingereicht wurde, werden von dem zuständigen Prozessgericht die Musterverfahrensanträge im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.
Merkblatt Beschwerdemanagement