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Die Nutzung dieser Seite ist ausschließlich institutionellen Anlegern gestattet. Die in diesem Bereich zur Verfügung gestellten Informationen wird die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH vertraulich behandeln und nur an berechtigte Dritte weitergeben. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind.

Die auf den Webseiten der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH enthaltenen Informationen richten sich ausschließlich an deutsche Anleger mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland. Die enthaltenen Informationen sind nicht zur Veröffentlichung, Nutzung oder Verbreitung an und durch eine Person aus einem anderen Staat bestimmt. Insbesondere sind diese Informationen nicht für den Vertrieb in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), für Staatsangehörige der USA oder für Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in den USA oder Personen, die für diese handeln, bestimmt. Die bereitgestellten Inhalte dienen lediglich Informationszwecken. Insbesondere stellen sie kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln dar. Sofern Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland auf die auf den Webseiten der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH enthaltenen Informationen zugreifen, übernimmt die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH keine Zusicherung oder Gewähr, dass die enthaltenen Informationen mit den jeweils in dem betreffenden Staat anwendbaren Bestimmungen übereinstimmen. Der Inhalt der folgenden Seiten ist auf institutionelle Anleger und Vertriebspartner zugeschnitten und somit teilweise nicht für Privatanleger geeignet. Bitte bestätigen Sie, dass Sie dies zur Kenntnis genommen haben und dennoch fortfahren möchten.

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung dar und sind kein Angebot und keine Werbung für den Kauf von Anteilen an einem der auf dieser Website genannten Fonds. Lassen Sie sich vor einer Anlageentscheidung bitte ausführlich beraten.

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Offenlegungspflichten

Offenlegungspflichten gemäß § 134c AktG

Nach § 134c Abs. 1 AktG sind institutionelle Anleger verpflichtet offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittelfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen. Handelt ein Vermögensverwalter für den Institutionellen Anleger, so ist nach § 134c Abs. 2 AktG ergänzend offenzulegen, wie der Vermögensverwalter seine Anlagestrategie und seine Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeiten der Verbindlichkeiten des institutionellen Anlegers abstimmt. 

Für Monega-Fonds, über die Versicherungsunternehmen indirekt in Portfoliounternehmen investiert sind, übernimmt die Monega Kapitalanlagegesellschaft die Offenlegung der Hauptelemente ihrer Anlagestrategie nach § 134c Abs. 2 AktG.

Die Monega Kapitalanlagegesellschaft erstattet hierzu den nachfolgenden Bericht:

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Versicherungsunternehmen verfolgen mit ihrer Anlagestrategie das Ziel im besten Interesse und zur Sicherung der Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Versicherungsverträge zu handeln. Gemäß § 124 Abs. 1 VAG sind Versicherungen dazu verpflichtet, ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht ("Prudent Person Principle" - PPP) anzulegen. Gemäß § 124 Abs.1 Nr. 1 sind ausschließlich Vermögenswerte und Instrumente zulässig, deren Risiken hinreichend identifiziert, bewertet, überwacht, gesteuert, kontrolliert und in die Berichterstattung sowie die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 sind sämtliche Vermögenswerte so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität im Gesamtportfolio sichergestellt werden.

Mitwirkung in der Gesellschaft, insbesondere durch Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich der Wertpapierleihe
Die Mitwirkung des Anlegers wird im Rahmen der Mitwirkungspolitik gemäß  § 134b AktG erläutert. Diese ist unter folgendem Link veröffentlicht: www.monega.de/mitwirkungspolitik. Derzeit findet keine Wertpapierleihe statt.

Methode, Leistungsbewertung und Vergütung des Vermögensverwalters
Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH erhält für die Verwaltung des bzw. der Fonds eine Administrations- und eine Managementvergütung sowie eine Vergütung bzw. Aufwendungsersatz für bestimmte Zusatzleistungen, was marktüblich ist.

Überwachung des vereinbarten Portfolioumsatzes und der angestrebten Portfolioumsatzkosten durch den institutionellen Anleger
Zwischen dem Anleger und der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sowie ggf. den Asset Managern findet ein regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Austausch statt, der zur ordentlichen Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beiträgt. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung der Vorgaben berichtet. Eine Ziel-Umschlagsrate wurde nicht vereinbart. Einzelne Portfolioumsatzkosten werden somit nicht explizit überwacht, sondern spiegeln sich in der Performance-Zielerreichung wieder. Werden durch strategische Entscheidungen größere Transaktionen notwendig, wird versucht möglichst geringe Kosten zu verursachen. Grundsätzlich ist die Monega bei der Ausführung von Transaktionen dem Prinzip der bestmöglichen Ausführung verpflichtet (Best Execution). Für weitergehende Detailinformationen verweisen wir auf unsere Best-Execution-Policy unter: www.monega.de/handelsentscheidungen.

Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter
Die zwischen dem Anleger und der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH geschlossene Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei ordentlich gekündigt werden.

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Zwischen dem Anleger und der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sowie ggf. den Asset Managern findet ein regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Austausch statt, der zur ordentlichen Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beiträgt. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung der Vorgaben berichtet.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Zwischen dem Anleger und der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sowie ggf. den Asset Managern findet ein regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Austausch statt, der zur ordentlichen Beaufsichtigung der Mandatsvorgaben beiträgt. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung der Vorgaben berichtet.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zur Analyse der HV-Einladungsunterlagen und zur Durchführung der Stimmrechtsausübungen bedient sich die Monega eines externen, weisungsabhängigen Dienstleisters. Näheres zu unserer Abstimmungspolitik für Hauptversammlungen finden Sie unter dem folgenden Link: www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik.

Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Derzeit findet keine Wertpapierleihe statt. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Monega gehalten ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln und ihre Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie redlich nachzugehen und dabei im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen bzw. der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln. Daher hat die Monega etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und dem Umgang mit Interessenkonflikten eingerichtet.

Stand: 17. Dezember 2020