Offenlegungen nach SFDR / Offenlegungsverordnung
Gemäß der Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater seit März 2021 aufgefordert, über Ihre Integration von Nachhaltigkeitsrisiken als auch der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitionsentscheidungsprozess sowie der Anlageberatung und über den Einklang von Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken Auskunft zu geben. Nachfolgend finden Sie die Erklärungen der Monega.
A. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 Offenlegungsverordnung)
Monega ist Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment und hat sich zu verantwortlichem und zukunftsgerichtetem Handeln verpflichtet, was sowohl die Unternehmensebene als auch das Kerngeschäft im Portfolio Management betrifft. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Monega auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen.
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des Fonds haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressenausfallrisiko und operationelles Risiko zu nennen. Diese Ereignisse beziehen sich unter anderem auf folgende Themen:
Umwelt
- Treibhausgasemissionen
- Energieverbrauch aus nicht erneuerbaren Energiequellen
- Auswirkungen auf Gebiete, die kritisch hinsichtlich der Biodiversität sind
- Wasserbelastung
- Gift- und Sondermüll
Soziales und Unternehmensführung
- Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und gegen die Leitsätze der Vereinten Nationen und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) für multinationale Unternehmen
- Keine Prozesse, um die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen zu überwachen
- Geschlechterspezifischer Vergütungsunterschied
- Geschlechtervielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat
- Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich der umstrittenen Waffen
Staaten und übernationale Organisationen
- Treibhausgasintensität der Länder
- Verstöße gegen soziale Normen
Monega kombiniert die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Durch letztgenannte wird überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert.
Monega nutzt zu diesem Zwecke die Dienstleistungen eines etablierten ESG -Rating bzw. -Datenanbieters. Auf Basis des gesamten Analyseuniversum des ESG-Datenanbieters wird auf Basis der oben genannten Kriterien eine Liste erstellt und im Risikomanagementsystem für sämtliche Vermögensgegenstände der Monega-Fonds implementiert, anhand derer eine Überprüfung sämtlicher gehaltener Vermögensgegenstände stattfindet.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis des unmittelbaren Emittenten, ausgedrückt durch die ISIN des Wertpapiers. Ggf. kann auch noch eine Bewertung auf Basis des Mutterunternehmens hinzugezogen werden. Ergebnis dieses Prozesses ist eine Klassifizierung der Vermögensgegenstände, welche auf monatlicher Basis aktualisiert wird und die eine Bewertung zur Erwerbbarkeit unter ESG-Gesichtspunkten als „gegeben“ oder „nicht gegeben“ ausgibt und die dem Fonds- sowie Risikomanagement sodann zur Kenntnis gebracht wird.
Sofern Emittenten aufgrund dieser Überwachung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, können sie im Einzelfall weiteren Untersuchungen unterzogen und die Ergebnisse bei Bedarf zur weiteren Entscheidungsfindung an das Markt- und Produktrisikokomitee übermittelt werden. Das Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst Folgende:
- „Investierbar (keine Maßnahmen erforderlich)“,
- „Beobachtung (Dialog mit dem Emittenten und weitere Überwachung) oder
- „Ausschluss“ (Emittent wird als ungeeignet kategorisiert und der „Restricted List“ zugefügt).
Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Fondsmanagement zudem den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, u.a. durch Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen, mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung der Unternehmen zu fördern, welche insoweit auch den Einfluss auf Emittenten in Bezug auf die Verhinderung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im vorgenannten Sinne umfasst.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden und inwieweit die Bewertungsergebnisse dieses Prozesses im Rahmen der fondsspezifischen Anlagestrategie zur Einschränkung des Anlageuniversums führen können, ist den fondsspezifischen Informationen auf jeder Fondsseite unter der Rubrik „Nachhaltigkeitsbezogene Investitionen“ sowie den vorvertraglichen Informationen und den Besonderen Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds zu entnehmen, und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten zudem der Internetseite des jeweiligen Asset Managers.
Zum 20.07.2023 hat Monega eine Aktualisierung der Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Einklang mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 vorgenommen.
B. Erklärung zur Offenlegung wichtigster nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - Principal Adverse Impact (PAI) – Statement der Monega (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)
Um dem Selbstverständnis verantwortlichen und zukunftsgerichteten Handelns gerecht zu werden, berücksichtigt Monega wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Analyse der Vermögensgegenstände und im Rahmen sämtlicher Investmentprozessentscheidungen.
1. Was zählt für Monega zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren?
Zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren zählen für Monega insbesondere Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Aspekte guter Unternehmensführung, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Gemessen daran, können fast alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten sowohl positiven als auch negativen Einfluss auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausüben. Insoweit bestehende Nachhaltigkeitsrisiken, d.h. Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentlich negative Auswirkungen auf unser Unternehmen oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnten und welche im BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 13. Januar 2020 als Faktoren bestehender Risiken definiert werden, sind wir bestrebt, auf verschiedene Arten zu steuern.
2. Unsere Strategien zur Bestimmung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Wir gestalten unsere Investmentprozesse nach dem Verständnis des verantwortlichen und zukunftsgerichteten Handelns. Insoweit kombinieren wir die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Letztgenannte umfasst ebenfalls sämtliche unserer Fonds und überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können (PAI-Indikatoren), unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert.
Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, welche ebenso eine Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weitere Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) beinhaltet. Unsere Portfoliomanager können auf diese Analyseergebnisse zugreifen und die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmens- und Staatsemittenten einsehen.
Die Verankerung von ESG-Kriterien in unseren Investmentprozess umfasst insoweit folgende Komponenten:
Anhand der bereits o.g. PAI-Indikatoren kann gemessen werden, inwieweit sich wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken.
Gegenwärtig werden auf Basis der oben genannten Kriterien alle für die PAI-Indikatoren relevanten Unternehmensbereiche überwacht und bewertet: