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Nachhaltigkeit

Verantwortliches Investieren

Offenlegungen nach SFDR / Offenlegungsverordnung

Gemäß der Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater seit März 2021 aufgefordert, über Ihre Integration von Nachhaltigkeitsrisiken als auch der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitionsentscheidungsprozess sowie der Anlageberatung und über den Einklang von Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken Auskunft zu geben. Nachfolgend finden Sie die Erklärungen der Monega.

A. Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3 Offenlegungsverordnung)

Monega ist Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment und hat sich zu verantwortlichem und zukunftsgerichtetem Handeln verpflichtet, was sowohl die Unternehmensebene als auch das Kerngeschäft im Portfolio Management betrifft. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Monega auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und damit auf den Wert der Investition des Fonds haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Adressenausfallrisiko und operationelles Risiko zu nennen. Diese Ereignisse beziehen sich unter anderem auf folgende Themen: 

Umwelt 

  • Treibhausgasemissionen
  • Energieverbrauch aus nicht erneuerbaren Energiequellen
  • Auswirkungen auf Gebiete, die kritisch hinsichtlich der Biodiversität sind
  • Wasserbelastung
  • Gift- und Sondermüll

 

Soziales und Unternehmensführung 

  • Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und gegen die Leitsätze der Vereinten Nationen und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) für multinationale Unternehmen
  • Keine Prozesse, um die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen zu überwachen
  • Geschlechterspezifischer Vergütungsunterschied
  • Geschlechtervielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat
  • Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich der umstrittenen Waffen 

 

Staaten und übernationale Organisationen 

  • Treibhausgasintensität der Länder
  • Verstöße gegen soziale Normen 

 

Monega kombiniert die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Durch letztgenannte wird überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. 

Monega nutzt zu diesem Zwecke die Dienstleistungen eines etablierten ESG -Rating bzw. -Datenanbieters. Auf Basis des gesamten Analyseuniversum des ESG-Datenanbieters wird auf Basis der oben genannten Kriterien eine Liste erstellt und im Risikomanagementsystem für sämtliche Vermögensgegenstände der Monega-Fonds implementiert, anhand derer eine Überprüfung sämtlicher gehaltener Vermögensgegenstände stattfindet. 

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich auf Basis des unmittelbaren Emittenten, ausgedrückt durch die ISIN des Wertpapiers. Ggf. kann auch noch eine Bewertung auf Basis des Mutterunternehmens hinzugezogen werden. Ergebnis dieses Prozesses ist eine Klassifizierung der Vermögensgegenstände, welche auf monatlicher Basis aktualisiert wird und die eine Bewertung zur Erwerbbarkeit unter ESG-Gesichtspunkten als „gegeben“ oder „nicht gegeben“ ausgibt und die dem Fonds- sowie Risikomanagement sodann zur Kenntnis gebracht wird. 

Sofern Emittenten aufgrund dieser Überwachung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, können sie im Einzelfall weiteren Untersuchungen unterzogen und die Ergebnisse bei Bedarf zur weiteren Entscheidungsfindung an das Markt- und Produktrisikokomitee übermittelt werden. Das Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst Folgende: 

  • „Investierbar (keine Maßnahmen erforderlich)“,
  • „Beobachtung (Dialog mit dem Emittenten und weitere Überwachung) oder
  • „Ausschluss“ (Emittent wird als ungeeignet kategorisiert und der „Restricted List“ zugefügt). 

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern, sucht das Fondsmanagement zudem den konstruktiven Dialog mit den Emittenten, u.a. durch Stimmrechtsausübung bei Hauptversammlungen, mit dem Ziel, eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung der Unternehmen zu fördern, welche insoweit auch den Einfluss auf Emittenten in Bezug auf die Verhinderung und Verringerung von negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im vorgenannten Sinne umfasst.

Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden und inwieweit die Bewertungsergebnisse dieses Prozesses im Rahmen der fondsspezifischen Anlagestrategie zur Einschränkung des Anlageuniversums führen können, ist den fondsspezifischen Informationen auf jeder Fondsseite unter der Rubrik „Nachhaltigkeitsbezogene Investitionen“ sowie den vorvertraglichen Informationen und den Besonderen Anlagebedingungen des jeweiligen Fonds zu entnehmen, und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten zudem der Internetseite des jeweiligen Asset Managers. 

Zum 20.07.2023 hat Monega eine Aktualisierung der Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen im Einklang mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 vorgenommen.

B. Erklärung zur Offenlegung wichtigster nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren - Principal Adverse Impact (PAI) – Statement der Monega (Artikel 4 Offenlegungsverordnung)

Um dem Selbstverständnis verantwortlichen und zukunftsgerichteten Handelns gerecht zu werden, berücksichtigt Monega wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Analyse der Vermögensgegenstände und im Rahmen sämtlicher Investmentprozessentscheidungen. 

1. Was zählt für Monega zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren? 
  
Zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren zählen für Monega insbesondere Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie Aspekte guter Unternehmensführung, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption. Gemessen daran, können fast alle Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten sowohl positiven als auch negativen Einfluss auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausüben. Insoweit bestehende Nachhaltigkeitsrisiken, d.h. Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potentiell wesentlich negative Auswirkungen auf unser Unternehmen oder auf den Wert oder die Rendite der von uns verwalteten Vermögensanlagen haben könnten und welche im BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom 13. Januar 2020 als Faktoren bestehender Risiken definiert werden, sind wir bestrebt, auf verschiedene Arten zu steuern. 

2. Unsere Strategien zur Bestimmung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Wir gestalten unsere Investmentprozesse nach dem Verständnis des verantwortlichen und zukunftsgerichteten Handelns. Insoweit kombinieren wir die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Letztgenannte umfasst ebenfalls sämtliche unserer Fonds und überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können (PAI-Indikatoren), unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert.

Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, welche ebenso eine Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weitere Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) beinhaltet. Unsere Portfoliomanager können auf diese Analyseergebnisse zugreifen und die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmens- und Staatsemittenten einsehen. 

Die Verankerung von ESG-Kriterien in unseren Investmentprozess umfasst insoweit folgende Komponenten:

Anhand der bereits o.g. PAI-Indikatoren kann gemessen werden, inwieweit sich wirtschaftliche Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten negativ auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken.

Gegenwärtig werden auf Basis der oben genannten Kriterien alle für die PAI-Indikatoren relevanten Unternehmensbereiche überwacht und bewertet:
 

Negativer Nachhaltigkeitsfaktor

Parameter

Indikatoren zur Messung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen bei Portfoliounternehmen

Klima- und andere Umwelt-bezogene Indikatoren

Treibhausgasemissionen

1. THG-Emissionen

Scope-1-Treibhausgasemissionen

   

Scope-2-Treibhausgasemissionen

   

Scope-3-Treibhausgasemissionen

   

THG-Emissionen

 

2. CO2-Fußabdruck

CO2-Fußabdruck

 

3. THG-Intensität der Portfoliounternehmen

THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird

 

4. Anteil der Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind

Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind

Energieeffizienz

5. Anteil des Energieverbrauchs und der -produktion aus nicht erneuerbaren Energiequellen

Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen

 

6. Energieverbrauchsintensität pro Sektor mit hohen Auswirkungen auf das Klima

Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren

Biodiversität

7. Aktivitäten mit negativen Auswirkungen auf Gebiete, die kritisch hinsichtlich der Biodiversität sind

Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken

Wasser

8. Wasserbelastung

Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt

Abfälle/Müll

9. Giftmüll/Sondermüll

Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt

Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Sozial- und Arbeitnehmerangelegenheiten

10. Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen

Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren

 

11. Keine Prozesse, um die Einhaltung der Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen zu überwachen

Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Richtlinien zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingerichtet haben

 

12. Unbereinigter, geschlechterspezifischer Vergütungsunterschied

Durchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei den Unternehmen, in die investiert wird

 

13. Geschlechtervielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat

Durchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane

 

14. Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich der umstrittenen Waffen (z.B. Anti-Personen-Minen, Streumunition sowie chemischer und biologischer Waffen

Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind

Indikatoren zur Messung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen von Staaten und übernationalen Organisationen

Umwelt

15. THG-Intensität

THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird

 

16. Staaten im Portfolio mit Verstößen gegen soziale Normen

Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird)

Die oben genannten PAI werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So werden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung  und gute Unternehmensführung durch Beachtung der UN Global Compact Regeln und eines Kontroversenscreenings des externen ESG-Datenanbieters MSCI, die speziell auf die oben genannten Themenfelder der PAI gerichtet sind, geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellt der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Verfügung. Bei den Methoden zur Analyse von guter Unternehmensführung werden häufig Werte (sogenannte „Scores“ bzw. „Flags“) aus mehreren der vorgenannten Kriterien gebildet, wobei jeder Einzelwert keine schlechte Beurteilung aufweisen darf.

Zudem werden zur Überwachung der PAI die UN General Principles on Business and Human Rights zu Grunde gelegt. Diese umfassen Prinzipien, die einerseits Staaten verpflichten, darauf zu achten, dass Menschenrechte eingehalten werden, und dass es entsprechende Regeln, Verordnungen und Gesetze gibt, die das Aufgreifen von Verstößen und ggf. Strafen ermöglichen. Sie beinhaltet aber ebenso entsprechende Menschenrechtsprinzipien auf Basis der Unternehmen selbst. Ebenso kommen die OECD Leitlinien für Multi-Nationale Unternehmen zu diesem Zweck zur Anwendung. Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind Empfehlungen, die von Regierungen an multinationale Unternehmen gerichtet werden, die in oder aus den Mitgliedsländern tätig sind. Sie enthalten unverbindliche Grundsätze und Standards für ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren in einem globalen Kontext, das mit den geltenden Gesetzen und international anerkannten Normen im Einklang steht. Die Leitsätze sind der einzige multilateral vereinbarte und umfassende Kodex für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, zu dessen Förderung sich die Regierungen verpflichtet haben. Zudem ergänzen wir unsere PAI-Analyse auf Unternehmensebene um die Berücksichtigung kontroverser Geschäftsfelder. Die PAI-Indikatoren werden bei Verfügbarkeit entsprechender Daten in Bezug auf sämtliche verwalteten Vermögenswerte kontinuierlich anhand unseres PAI-Prozesses überwacht. Sofern Emittenten aufgrund dieser Überwachung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, können sie im Einzelfall weiteren Untersuchungen unterzogen und die Ergebnisse bei Bedarf zur weiteren Entscheidungsfindung an das Markt- und Produktrisikokomitee übermittelt werden. Das Spektrum möglicher Maßnahmen umfasst Folgende: 

  • „Investierbar (keine Maßnahmen erforderlich)“, 
  • „Beobachtung (Dialog mit dem Emittenten und weitere Überwachung) oder
  • „Ausschluss“ (Emittent wird als ungeeignet kategorisiert und der „Restricted List“ zugefügt).

 

Eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum ist hier zu finden: PAI-Statement

Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zum 31. Dezember 2022.

3. Maßnahmen zum Umgang mit nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit

PAI-Bewertung und Überwachung
Im Rahmen unseres PAI-Prozesses werden beobachtete Normverletzungen, PAI-Warnsignale oder andere ernsthafte negative Informationen zum Anlass genommen, vorstehend beschriebene Schritte in Bezug auf den Emittenten zu veranlassen sowie auf unsere Fondspartner entsprechend einzuwirken.

Mitwirkung - Abstimmungspolitik der Monega
Durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften erwerben Anleger verschiedene Rechte. Diese Rechte ergeben sich u.a. aus der Satzung des Unternehmens und dem Aktiengesetz. Erwirbt die Monega im Rahmen der Anlagestrategie stimmberechtigte Finanzinstrumente für ihre Investmentfonds, so ist damit auch die Ausübung von Aktionärsrechten verbunden. Die Monega nimmt diese treuhänderische Verantwortung gegenüber ihren Kunden ernst und vertritt die Interessen ihrer Anleger gegenüber den Portfoliounternehmen.

Mitwirkung im Sinne der Ausübung der Aktionärsrechte ist dabei ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeiten, deren wesentliche Elemente im Folgenden aufgeführt sind:

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen nehmen wir im Interesse unserer Anleger sowie im Rahmen der fondsspezifischen Anlagestrategie Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik börsennotierter Unternehmen. Dabei stimmen wir grundsätzlich für alle Maßnahmen, die den Wert eines Unternehmens langfristig und nachhaltig steigern sollten und lehnen Maßnahmen ab, die dem Entgegenstehen. Außerdem fördern wir ausdrücklich die Transparenz der Portfoliounternehmen gegenüber den Aktionären.

Im Interesse unserer Anleger muss die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Daher wird die Entscheidung, ob Stimmrechte auf Hauptversammlungen ausgeübt werden, insbesondere in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und dem Veranstaltungsort der Hauptversammlung getroffen.

Bei der Bewertung der Tagesordnungspunkte und der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen wird die Monega von einem spezialisierten Beratungsunternehmen unterstützt. Die Basis für die Abstimmungspolitik und Stimmrechtsausübung bilden für Deutschland die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) bzw. die länderspezifische ESG-Abstimmungspolitik unseres HV-Dienstleisters für Hauptversammlungen, die Themen wie Diversität und Anreize für Nachhaltigkeit durch die Vergütung von Führungskräften betont, außerhalb Deutschlands in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Eine Offenlegung unserer Stimmrechtsausübungen erfolgt auf jährlicher Basis.

Unsere Abstimmungspolitik auf Hauptversammlungen finden Sie unter dem folgenden Link: Anlage- und Abstimmungspolitik

Zum 20.07.2023 hat Monega eine Aktualisierung der Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Einklang mit den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 vorgenommen.

C. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Offenlegungsverordnung)

Gemäß Artikel 5 der Offenlegungsverordnung gibt Monega im Rahmen der Veröffentlichung der Vergütungspolitik  an, inwieweit diese im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht. Unsere Vergütungspolitik finden Sie unter dem folgenden Link: Vergütungspolitik

Zum 12.07.2023 hat Monega eine Aktualisierung der Vergütungspolitik vorgenommen, welche die Verantwortung der Monega als Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment auch unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik betrifft.