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Nachhaltigkeit

Verantwortliches Investieren

Die Monega handelt zukunftsgerichtet. Sie nimmt Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen und beachtet die Prinzipien für verantwortungsvolle Unternehmensführung des UN Global Compact zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt die Monega grundsätzlich Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Aber auch Umsätze in den Bereichen Tabakproduktion und Kohle werden kritisch gesehen. Staaten müssen über ein ausreichendes Scoring nach dem Freedom House Index, einem der ältesten Indizes, die den Grad von Freiheit und Demokratie untersuchen, verfügen.

Die Prüfung erfolgt durch ein regelmäßiges Screening der Gesamtbestände auf Basis detaillierter Analysen. Grundsätzlich werden Titel, die laut Screening die Kriterien der Monega nicht erfüllen, interessewahrend veräußert. Ausnahmen zu dem vorgenannten Vorgehen erfolgen in folgenden Konstellationen:

  • Sondervermögen, die nach Artikel 6 Offenlegungsverordnung klassifiziert sind und daher keine definierten ESG-Ziele oder -Strategien anstreben;
  • Sondervermögen, die nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung klassifiziert sind und daher ESG-Erwägungen systematisch in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen, aber individuelle ESG-Strategien verfolgen;
  • Sondervermögen, die nach Artikel 9 Offenlegungsverordnung klassifiziert sind und daher neben finanziellen Renditezielen auch die Erreichung von ökologischen bzw. sozialen Zielen anstreben.

Im Rahmen der Abstimmung der Anlagestrategien für die von der Monega gemanagten Sondervermögen wirkt die Monega in der Diskussion mit dem Anleger, Fondsberater und Produktpartner auf die Berücksichtigung dieser Aspekte hin. Sie befürwortet die Fortentwicklung von nationalen und internationalen Kodizes zum verantwortlichen Investieren, insbesondere den UN Principles for Responsible Investments (www.unpri.org) und Prinzipien der Unternehmensführung (z.B. www.unglobalcompact.org). Im Rahmen der Kooperation mit externen Fondsmanagern und -beratern verpflichtet die Monega diese Vertragspartner auf die Einhaltung der BVI Wohlverhaltensregeln und die darin enthaltenen Anforderungen.

Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Bereits im März 2018 verabschiedete die Europäische Union einen umfangreichen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Mit dem Aktionsplan sollen Empfehlungen umgesetzt werden, die auf dem Abschlussbericht der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Nachhaltigen Finanzierung basieren.

Der Aktionsplan enthält eine umfassende Liste unterstützender Instrumente und Ressourcen, wie z.B. Vorschläge für eine Taxonomie des Klimawandels, ökologisch und sozial nachhaltige Aktivitäten, Standards und Labels für nachhaltige Finanzprodukte, die Einbeziehung von ESG-Faktoren in Marktforschung und Kredit-Ratings, eine Untersuchung, wie die Corporate Governance eine nachhaltige Finanzierung besser ermöglichen kann und vieles andere mehr.

Die Vorschläge der Sachverständigengruppe, die aus Repräsentanten der Länder und internationaler Finanz- und Umweltorganisationen bestand, basieren auf dem Wissen, dass die umfangreichen Ziele, die die Regierungen weltweit erreichen wollen, um z.B. das Pariser Klimaabkommen oder die UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 zu erreichen (diese Abkommen, die wiederum in den UN-SDG, den Social Development Goals der Vereinten Nationen ihren Ausdruck fanden), nur erreichbar sind, wenn privates Kapital im Rahmen einer umfassenden Reformierung des europäischen und weltweiten Finanzsystems in nachhaltige Investitionen umgelenkt wird.

Aus dem Aktionsplan heraus entstanden vier Regulierungsentwürfe. Einer davon ging in die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz auch Offenlegungsverordnung) vom 27. November 2019 über. Die Verordnung fordert von den Finanzdienstleister eine europaweit harmonisierte Offenlegung von Informationen gegenüber Endanlegern, u.a. über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, über die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltiger Investitionsziele oder über die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale bei Investitionsentscheidungen und im Beratungsprozess. Es geht also im Wesentlichen darum, für Endanleger mehr Transparenz zu schaffen, wie Geldanlageprodukte Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen und wie mögliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Anlageentscheidungen und Prozessen der Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

Die Monega begrüßt die Bestrebungen der Europäischen Union, mehr Transparenz in Bezug auf nachhaltige Finanzprodukte und Nachhaltigkeitsrisiken zu schaffen und veröffentlicht hier und auf den folgenden Unterseiten umfangreiche Informationen zum Umgang der Monega mit nachhaltigen Investitionsstrategien und der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen der von der Monega verwalteten Fondsvermögen. Außerdem legt die Monega hier offen, welche Fonds nach welchen Kriterien das Thema Nachhaltigkeit berücksichtigen. 

Methoden nachhaltigen Investierens

Die Monega verwaltet sowohl Publikums- als auch Spezialfonds, die keine explizite Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen. Allerdings verwaltet die Monega auch eine stetig wachsende Zahl von Fonds (ca. 38 Prozent der Fonds), explizit nachhaltige Themen in verschiedenen Ausprägungen berücksichtigen. Ein starker Trend, der in der gesamten Fondsindustrie zu sehen ist.  Außerdem umfasst das Fondsportfolio der Monega wirkungsorientierte Strategien (sog. Impact Investing). Dabei werden bei den Fonds, die von Monega selbst gemanagt werden,  i.d.R. Unternehmen, die nicht den Kriterien des UN Global Compact entsprechen sowie Unternehmen, die kontroverse Waffen  produzieren oder in umstrittenen Geschäftsfeldern tätig sind, ausgeschlossen.

Fonds, die explizit Nachhaltigkeit in ihre Anlageentscheidung einbeziehen, werden im Allgemeinen in folgende Strategien unterteilt: 

Investieren mit Ausschlusskriterien

Best in Class - Ansatz

Aktiver Anteilseigner

Normenbasiertes Investment

 ESG-Integration

Impact Investing

Nachhaltige Themenfonds

Systematischer Ausschluss bestimmter Investments oder ganzer Investmentklassen vom Anlageuniversum, wenn diese gegen bestimmte Kriterien verstoßen.

Basierend auf ESG-Kriterien werden diejenigen Unternehmen herausgefiltert, die innerhalb ihrer Branche die besten Werte aufweisen.

Einflussnahme auf das Unternehmen hinsichtlich einer verstärkten ESG-Ausrichtung, Nutzung unter anderem von Aktienstimmrechten auf Hauptversammlungen.

Überprüfung von Investments anhand Konformität mit bestimmten internationalen Standards (UN Global Compact oder ILO).

Explizite Einbeziehung von ethischen und sozialen Aspekten sowie von Kriterien guter Unternehmensführung in die Finanzanalyse.

Investition in Unternehmen, Organisationen oder Fonds mit dem Ziel, neben der Erwirtschaftung finanzieller Erträge auch positiven Einfluss auf soziale und/oder ökologische Themen zu nehmen.

Investitionen in Nachhaltigkeits-Themen wie Windkraft, Photovoltaik, energieeffizientes Bauen, Wasser- und Abfallmanagement.

 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen

Nachhaltigkeitsrisiken sind im Folgenden im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance, dt. Umwelt, Soziales und (gute) Unternehmensführung) zu verstehen. Es handelt sich um physische und sog. transitorische Risiken, die als Teil der bestehenden Risikoarten zunehmende Wirkung entfalten können. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne von ESG können Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung sein, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens oder eines Staates und damit auf die von Unternehmen oder Staaten ausgegebenen Wertpapiere haben können. Beispiele für solche Risiken sind z.B. Naturkatastrophen, die hohe Versicherungsschäden generieren können oder der Dieselskandal. 

Beispielhaft führe wir Ihnen hier einige weitere Nachhaltigkeitsrisiken auf:

  • Klima- und Umweltrisiken
    • sind physische Risiken wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Wirbelstürme, Trockenperioden, Extremwetterlagen etc.) und daraus resultierende indirekte Risiken, z.B. Aufgabe von wasserintensiven Geschäftsbereichen  Transitorische Risiken resultieren z.B. aus der Umstellung der Wirtschaft auf erneuerbare Energien. Dadurch können Energiekosten steigen oder hohe Investitionskosten entstehen, z.B. durch Umstellung auf Solarenergie.
    • Transitorische Risiken resultieren z.B. aus der Umstellung der Wirtschaft auf erneuerbare Energien. Dadurch können Energiekosten steigen oder hohe Investitionskosten entstehen, z.B. durch Umstellung auf Solarenergie.
  • Soziale Risiken
    • können durch das Geschäftsfeld des Unternehmens entstehen, wenn z.B. Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe gegen Pharma-, Automobil- oder Tabakhersteller geführt werden
  • Risiken aus Unternehmensführung
    • können z.B. aufgrund von Reputationsverlust entstehen, z.B. durch Korruption oder Ausbeutung von Mitarbeitern oder Steuerhinterziehung und Steuervermeidungsstrategien.    

 

Dabei sind Nachhaltigkeitsrisiken keine neuen Risikoarten im eigentlichen Sinne, sondern Teil der bereits gängigen Risikoarten der Geldanlage, wie Kredit- oder Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken oder operationelle Risiken. 

Eine Risikoanalyse, die auch die Nachhaltigkeitsaspekte mit berücksichtig kann die Chancen erhöhen, in erfolgreiche Unternehmen zu investieren. Denn Unternehmen, die großen Wert auf Nachhaltigkeit legen, haben heutzutage nicht nur ein besseres Image. Auch auf die Ertragslage eines Unternehmens kann nachhaltiges Agieren positive Auswirkungen haben, z.B. durch eine ressourcenschonende Produktion oder motivierte Mitarbeiter. Deshalb sind die Prozesse des Fondsmanagement sowie des Risikomanagement der Monega in Hinblick auf Risikoidentifikations- und -steuerung der Fonds sowie die klassischen Methoden und Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken von zentraler Bedeutung.

Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds haben könnten. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds sowie auf die Reputation der Gesellschaft auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Nachhaltigkeitsrisiken sind aufgrund der häufig fehlenden historischen Datengrundlage, der zahlreichen zu berücksichtigenden Faktoren und der vielen Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien allerdings teilweise sehr schwierig zu messen und zu steuern. 

Bereits bei der Erstprüfung von Transaktionen und Investitionsentscheidungen identifiziert und analysiert die Monega für alle der von ihr verwalteten Sondervermögen die relevanten Informationen zu möglichen Nachhaltigkeitsrisiken und berücksichtigt diese im Entscheidungsprozess. Dabei bezieht die Gesellschaft im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können, sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Anlageentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden. Führt die Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken zu dem Schluss, dass für den Fonds keine als relevant erachteten Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, so werden die Gründe hierfür erläutert. Führt die Bewertung zu dem Schluss, dass die entsprechenden Risiken relevant sind, so wird das Ausmaß, in dem Nachhaltigkeitsrisiken die Wertentwicklung des Finanzprodukts beeinflussen können, offengelegt.

Nachhaltiger Investmentprozess

Der Investmentprozess ist ein mehrstufiger Prozess, in dem die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse kombiniert wird. Die Monega gestaltet ihre Investmentprozesse so aus, dass sie ihrem in der Präambel dargelegten Verständnis von Verantwortlichem Investieren entsprechen. Das bedeutet, dass Monega die Anlagen nicht nur nach klassischen Kriterien wie Bilanzkennzahlen, Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder fundamentaler Bilanz- und Unternehmensanalyse beurteilt, sondern auch u.a. anhand der Kriterien des UN Global Compact. Der UN Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage seiner 10 universellen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft.

Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt die Monega u.a. Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Außerdem werden Investitionen in Unternehmen, die in den Geschäftsfeldern Tabak und/oder Kohle tätig sind, kritisch gesehen.

Monega nutzt für das Unternehmensscreening die Dienstleistungen etablierter ESG -Ratinganbietern. Das Ergebnis des Unternehmens- bzw. Emittenten-Screenings ist die Kategorisierung und Bewertung der Investierbarkeit eines Titels in die Kategorie „Investierbarkeit“, „Beobachtung“ (ggf. bei gleichzeitiger Investition) oder „Ausschluss“.

Dabei erfolgt die Prüfung grundsätzlich auf Basis des unmittelbaren Emittenten, ausgedrückt durch die ISIN des Wertpapiers. Ggf. kann auch noch eine Bewertung auf Basis des Mutterunternehmens hinzugezogen werden. Beim Mutterunternehmen orientiert sich die Monega an der obersten Muttergesellschaft.

Eine fortlaufende Überprüfung der gecoverten Unternehmen ist gewährleistet. Rating-Änderungen werden dem Monega Fondsmanagement durch E-Mail-Alert zur Kenntnis gebracht. Liegt für ein Unternehmen keine Bewertung durch einen Ratinganbieter vor, wird vom jeweiligen Fondsmanager anhand relevanter Dokumente etc. eine eigene Einschätzung des Unternehmens vorgenommen („best effort“). Diese Prüfung wird vom jeweiligen Fondsmanager durchgeführt und dokumentiert, archiviert und dem verantwortlichen „Portfoliomanager Nachhaltigkeit“ zur Kenntnis gebracht.

Ex ante Prüfung

Im Rahmen der Erwerbsvoraussetzungsprüfungen nimmt der jeweils zuständige Monega-Fondsmanager für Fonds, für die die Monega-Nachhaltigkeitskriterien laut Richtlinie „Umsetzung BVI-Wohlverhaltensregeln“ gilt, anhand des externen Ratinganbieters eine Prüfung auf Basis der oben genannten Kriterien vor.

Restricted List

Als Ergebnis der Überprüfung wird eine Restricted List erstellt und vom Risikomanagement zur Ex-Ante-Prüfung im Grenzprüfungs-Tool implementiert. Für Fonds, für die die Monega-Nachhaltigkeitskriterien laut Richtlinie „Umsetzung BVI-Wohlverhaltensregeln“ gelten, herrscht für die Titel der Restricted List ein grundsätzliches Erwerbsverbot. Bei Verstößen gegen die oben genannten Kriterien kann ggf. in Diskussion des verantwortlichen Fondsmanagers mit dem Verantwortlichen „Nachhaltiger Investmentprozess“ und dem Geschäftsführer Fondsmanagement eine Neueinstufung vorgenommen werden. Die Gründe hierfür sind zu dokumentieren. In jedem Fall ist interessewahrend aus Anlegersicht zu handeln.
Die Restricted List wird auf monatlicher Basis aktualisiert und per E-Mail dem Portfoliomanagement, dem Risikomanagement, den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Monega sowie den Fondspartnern (externe Fondsmanager und Fondsberater) bekannt gemacht.
Zusätzlich können jederzeit detaillierte Reports mit näheren Gründen, warum ein Emittent nicht den Monega-Nachhaltigkeitskriterien entspricht, den verantwortlichen Portfoliomanagern und -beratern zur Verfügung gestellt werden.

Watchlist

Auf Basis der oben genannten Screening-Kriterien wir auf Basis der aktuellen Wertpapier-Bestände der Monega eine Watch List erstellt. Auf dieser Liste sind alle im Bestand befindlichen Wertpapiere verzeichnet, die gegen die Monega-Nachhaltigkeitskriterien verstoßen. Die Watchlist wird auf monatlicher Basis aktualisiert, per E-Mail dem Portfoliomanagement, dem Risikomanagement, den Nachhaltigkeitsbeauftragten der Monega sowie den Fondspartnern bekannt gemacht und bei Bedarf in regelmäßigen Board-Meetings erörtert.

Für Fonds, für die die Monega-Nachhaltigkeitskriterien laut Richtlinie „Umsetzung BVI-Wohlverhaltensregeln“ gelten, herrscht für diese Titel ein grundsätzliches Kauf- und Halteverbot. Bei Verstößen gegen die oben genannten Kriterien kann ggf. in Diskussion des verantwortlichen Fondsmanagers mit dem Portfoliomanager „Nachhaltigkeit“ und dem Geschäftsführer Fondsmanagement eine Neueinstufung vorgenommen werden. Die Gründe hierfür sind zu dokumentieren. In jedem Fall ist interessewahrend aus Anlegersicht zu handeln.

Für Beratungsmandate oder Fonds mit externem Manager erfolgt für diese Titel durch den jeweils zuständigen Monega-Fondsmanager eine Information, falls enthaltene Wertpapiere gegen die Monega-Nachhaltigkeitskriterien verstoßen. Es steht dem Berater/externen Manager jedoch frei den Titel weiterhin im Portfolio zu halten oder zu veräußern.

Für Spezialsondervermögen kann der Anleger auch ausdrücklich anderslautende Weisungen erteilen. In diesen Fällen weist die Monega die Anleger im Rahmen der Portfoliostrukturierung ausdrücklich auf eventuell daraus resultierende Nachhaltigkeitsrisiken hin. 

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Monega berücksichtigt in ihren Anlageentscheidungen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact | PAI) ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zum 31. Dezember 2022.

Monega engagiert sich als aktiver Anteilseigner

Die Monega nimmt ihre treuhänderische Verantwortung für ihre Kunden und Anleger sehr ernst und stimmt anhand klar definierter Kriterien unter Berücksichtigung der Interessen der Investmentvermögen und deren Anleger und der Integrität des Marktes ab. Die Stimmrechtsrichtlinien werden regelmäßig überprüft und an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Monega nimmt gezielt Einfluss auf die investierten Unternehmen hinsichtlich einer verstärkten ESG-Ausrichtung. Dies erfolgt unter anderem mittels Nutzung von Aktienstimmrechten auf Hauptversammlungen im Rahmen der Abstimmungspolitik der Monega. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres legt die Monega offen, wie sie im Interesse ihrer Anleger den Dialog geführt hat. 

Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Neben der vorangehend beschriebenen Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess steht auch die Vergütungspolitik der Monega mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Die Monega hat sich zur Erfüllung der geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften schriftliche Vergütungsgrundsätze gegeben. Leitgedanke dieser Regelungen ist die Schaffung einer transparenten Vergütungspolitik, die im Einklang mit der - auch auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgerichteten - Geschäftsstrategie, den Zielen und den Werten der Gesellschaft eine faire Vergütung innerhalb der Gesellschaft sicherstellt und das Entstehen von Interessenkonflikten in diesem Bereich weitestmöglich ausschließt. Darüber hinaus dienen die Regelungen dem Ziel, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Durch die Vergütungspolitik werden insbesondere keine Anreize gesetzt, durch die ein Finanzinstrument in das verwaltete Portfolio aufgenommen bzw. gehalten wird, welches nicht der Anlagestrategie eines kollektiven Vermögensverwaltungsmandates entspricht. Ferner ist die Vergütungsstruktur nicht mit einer performance- oder risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt somit auch keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Aufnahme von Finanzinstrumenten mit u.a. hohen Nachhaltigkeitsrisiken in das verwaltete Portfolio. Damit stellt die Monega auch von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.

Wir stellen im Rahmen der Vergütung für unsere Vertriebspartner sicher, dass im bestmöglichen Interesse unserer Kundinnen und Kunden gehandelt wird. Die von uns gezahlte Vergütung ist neutral in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltige Fonds der Monega (Art. 8 und Art. 9 Offenlegungsverordnung)

Die nachfolgenden Fonds der Monega berücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen in unterschiedlichen Ausprägungen in ihren Anlagezielen:

ISIN

Fondsname

Anlageziel und -strategie

Kategorie nach
Offenlegungs-
verordnung

DE000A2ATCW4 BIB Nachhaltigkeit Aktien Global Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent in weltweite Aktien investieren. Die Aktienauswahl erfolgt aus einer Kombination von verschiedenen Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung z.B. Qualität, Momentum, Volatilität und Dividendenrendite. Das Investmentvermögen wird unter Gesichtspunkten nachhaltiger Geldanlagen verwaltet. Es dürfen ausschließlich Aktien von solchen Unternehmen erworben werden, die nicht gegen die ESG-Kriterien („Environment Social Governance“) des ethisch-nachhaltigen Wirtschaftens gemäß den Anlagegrundsätzen der BANK IM BISTUM ESSEN eG verstoßen, die unter bibessen.de/nachhaltigkeit/nachhaltige-geschaeftspolitik/anlagegrundsaetze.html einsehbar sind. Diese Anlagegrundsätze bedeuten, dass einzelne Industrien, Länder und Unternehmen bei den Investitionsentscheidungen ausgeschlossen werden können. Emittenten der Wertpapiere dürfen ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Vor allem aber werden die Investitionen anhand von Positivkriterien (wie z.B. der Umsetzung von Umweltstrategien) und Negativkriterien (wie z.B. Umsätze von mehr als 5 Prozent durch die Produktion von Alkohol oder Tabak) getroffen. Hierfür wird die Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen durch eine in diesem Bereich spezialisierte und anerkannte Gesellschaft herangezogen. Neben sozialen und ökologischen Kriterien (z.B. keine Atomenergie oder Kinderarbeit) finden auch traditionelle finanzielle Faktoren bei der Titelauswahl Berücksichtigung. Artikel 8
DE000A141WN9 Barmenia Nachhaltigkeit Balanced Der Fonds ist ein OGAW-Sondervermögen, das zu mindestens 75 Prozent aus Vermögensgegenständen von Unternehmen bzw. Emittenten bestehen muss, die vom Fondsmanagement als nachhaltig eingestuft werden. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen werden ökologische, ökonomische und soziale Kriterien berücksichtigt. Alle Unternehmen/Aussteller werden einer umfassenden Analyse hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit unterzogen. Unternehmen und Aussteller, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung von Ausschlusskriterien konsequent gemieden. Das Fondsmanagement berücksichtigt in seinen Investmententscheidungen für alle Vermögenswerte zu 100 Prozent die Ausschlusskriterien der Barmenia Versicherungsgruppe, die unter www.nachhaltige.versicherung einsehbar sind. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 30 Prozent des Wertes des Fonds müssen in Aktien angelegt werden, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Artikel 8
DE000A141WP4 Barmenia Nachhaltigkeit Dynamic Der Fonds ist ein OGAW-Sondervermögen, das zu mindestens 75 Prozent aus Vermögensgegenständen von Unternehmen bzw. Emittenten bestehen muss, die vom Fondsmanagement als nachhaltig eingestuft werden. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen werden ökologische, ökonomische und soziale Kriterien berücksichtigt. Alle Unternehmen/Aussteller werden einer umfassenden Analyse hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit unterzogen. Unternehmen und Aussteller, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung von Ausschlusskriterien konsequent gemieden. Das Fondsmanagement berücksichtigt in seinen Investmententscheidungen für alle Vermögenswerte zu 100 Prozent die Ausschlusskriterien der Barmenia Versicherungsgruppe, die unter www.nachhaltige.versicherung einsehbar sind. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Mindestens 70 Prozent des Wertes des Fonds müssen in Aktien angelegt werden, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Artikel 8
DE000A2P37Q2 CSR Aktien Deutschland Plus I Der CSR Aktien Deutschland Plus strebt als Anlageziel an, mittelfristig eine bessere Performance als der DAX-Index bei deutlich geringerer Volatilität zu erreichen. Der Fonds ist ein Aktienfonds und investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens in Aktien deutscher Emittenten, wobei die Titelselektion grundsätzlich an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet wird. Die wirksame Aktienquote des Fonds wird dabei antizyklisch gesteuert: Als Vergleichsmaßstab (Benchmark) des Fonds dient der DAX. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien gemanagt. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen und Ländern werden Umwelt- und Sozialkriterien berücksichtigt, die sich aus Konventionen und Deklarationen wie den UN, ILO und OECD ableiten. Bei den Untersuchungskriterien für Unternehmen wird besonderes Augenmerk auf Corporate Governance und Business Ethics sowie Umweltmanagement und Öko-Effizienz gelegt. Über Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Emittenten, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung maximaler sektorspezifischer Umsatzgrenzen ausgeschlossen; diese sind: kontroverse Waffen, konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie und Glücksspiel. Artikel 8
DE000A2P37R0 CSR Aktien Deutschland Plus R Der CSR Aktien Deutschland Plus strebt als Anlageziel an, mittelfristig eine bessere Performance als der DAX-Index bei deutlich geringerer Volatilität zu erreichen. Der Fonds ist ein Aktienfonds und investiert mindestens 51 % des Fondsvermögens in Aktien deutscher Emittenten, wobei die Titelselektion grundsätzlich an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet wird. Die wirksame Aktienquote des Fonds wird dabei antizyklisch gesteuert: Als Vergleichsmaßstab (Benchmark) des Fonds dient der DAX. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien gemanagt. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen und Ländern werden Umwelt- und Sozialkriterien berücksichtigt, die sich aus Konventionen und Deklarationen wie den UN, ILO und OECD ableiten. Bei den Untersuchungskriterien für Unternehmen wird besonderes Augenmerk auf Corporate Governance und Business Ethics sowie Umweltmanagement und Öko-Effizienz gelegt. Über Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind oder schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Emittenten, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung maximaler sektorspezifischer Umsatzgrenzen ausgeschlossen; diese sind: kontroverse Waffen, konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie und Glücksspiel. Artikel 8
DE000A2PT145 CSR Bond Focus SDG Fonds (A) Der CSR Bond Focus SDG Fonds ist ein Sonstiges Sondervermögen, dass zu mindestens 51 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten bestehen muss. Mindestens 75 Prozent des Sondervermögens muss nachweislich zur Erreichung von einem oder mehreren der 17 „Sustainable Development Goals“ (SDG: UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung) der Vereinten Nationen beitragen. Bei der Auswahl der Emittenten und Wertpapiere, die über kein Rating verfügen, wird ein Screening-Verfahren angewandt, das berücksichtigen soll, dass die Emittenten der Wertpapiere über solidere und nachhaltigere Geschäftspraktiken als ihre Mitbewerber verfügen. Außerdem ist die Investition in Anleihen von öffentlichen Ausstellern und auch Unternehmen mit (Investment-Grade-)Rating möglich. Ausgeschlossen werden sollen hingegen Unternehmen/Institutionen, die in Kontroversen verwickelt sind oder gegen international anerkannte ESG-Standards verstoßen, v.a. den UN Global Compact (Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung). Dies wird regelmäßig extern durch eine unabhängige Ratingagentur überprüft. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 9
DE000A2P37P4 CSR Ertrag Plus Der Fonds ist ein aktiv gemanagter, an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichteter Absolut Return Fonds. Er orientiert sich aber an einem Vergleichsindex (70 Prozent REXP und 30 Prozent einer Verzinsung von 2,5 Prozent p.a.), den er zu übertreffen versucht. Es wird beabsichtigt, mit einer Investitionsquote von ca. 70 Prozent des Fondsvermögens in verzinslichen Wertpapieren einen stabilen Ertrag und mit einem Aktieninvestment von bis zu 30 Prozent des Fondsvermögens ein zusätzliches Plus zu generieren. Mindestens 25 Prozent seines Vermögens legt der Fonds in Aktien (Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Abs. 8 InvStG) an. Höchstens 30 Prozent des Wertes des Fonds dürfen in Aktien und Aktienfonds investiert werden. Als Aktien dürfen nur Standardwerte erworben werden. Als Standardwerte in diesem Sinne gelten Aktien, die in einem marktüblichen Aktienindex enthalten sind, sofern die jeweilige Aktiengesellschaft eine Marktkapitalisierung (gesamtes Aktienkapital zum Börsenkurs) von mehr als 1 Mrd. Euro aufweist. Das offene Fremdwährungsrisiko darf 10 Prozent nicht übersteigen. Dieser Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der OffenlegungsVerordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien gemanagt. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen und Ländern werden Umwelt- und Sozialkriterien berücksichtigt, die Deklarationen der UN, ILO, Global Compact und OECD ableiten. Unternehmen und Aussteller, die einer nachhaltigen Entwicklung schaden, werden über die Anwendung von umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien konsequent gemieden; diese sind: kontroverse Waffen, konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel und Kohle. Artikel 8
DE000A2P37G3 China Health Care Fund Der China Health Care Fund ist ein OGAW-Sondervermögen, welches zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz (Aktien und Aktienfonds) angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, und die dem chinesischen Gesundheitssektor zuzuordnen sind. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Artikel 8
DE000A2P37H1 Corporate M Sustainable (B) Für den Fonds müssen zu mindestens 75 Prozent festverzinsliche Wertpapiere erworben werden. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Eine besondere Berücksichtigung findet im Rahmen des Fondsmanagements der ständig wachsende Bereich von Anleihen mittelständischer oder familiengeführter Unternehmen. Fokus der aktuellen Anlagepolitik sind auf Euro lautende Unternehmensanleihen weltweiter Aussteller, die ein Rating von mindestens B- besitzen. Der Fonds kann jedoch auch in Anleihen investieren, die nicht über ein Rating verfügen. Bei der Auswahl der Wertpapiere werden außerdem die ESG Kriterien („Environment Social Governance“) des ethisch-nachhaltigen Wirtschaftens gemäß den Anlagegrundsätzen der BANK IM BISTUM ESSEN eG berücksichtigt. Diese Anlagegrundsätze bedeuten, dass einzelne Industrien, Länder und Unternehmen bei den Investitionsentscheidungen ausgeschlossen werden können. Vor allem aber werden die Investitionen anhand von Positivkriterien (wie z.B. der Umsetzung von Umweltstrategien) und Negativkriterien (wie z.B. Umsätze von mehr als 5 Prozent durch die Produktion von Alkohol oder Tabak) getroffen. Hierfür wird die Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen durch eine in diesem Bereich spezialisierte und anerkannte Gesellschaft herangezogen. Neben sozialen und ökologischen Kriterien (z.B. keine Atomenergie oder Kinderarbeit) finden auch traditionelle finanzielle Faktoren bei der Titelauswahl Berücksichtigung. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A1JSWX5 Corporate M Sustainable (I) Für den Fonds müssen zu mindestens 75 Prozent festverzinsliche Wertpapiere erworben werden. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Eine besondere Berücksichtigung findet im Rahmen des Fondsmanagements der ständig wachsende Bereich von Anleihen mittelständischer oder familiengeführter Unternehmen. Fokus der aktuellen Anlagepolitik sind auf Euro lautende Unternehmensanleihen weltweiter Aussteller, die ein Rating von mindestens B- besitzen. Der Fonds kann jedoch auch in Anleihen investieren, die nicht über ein Rating verfügen. Bei der Auswahl der Wertpapiere werden außerdem die ESG Kriterien („Environment Social Governance“) des ethisch-nachhaltigen Wirtschaftens gemäß den Anlagegrundsätzen der BANK IM BISTUM ESSEN eG berücksichtigt. Diese Anlagegrundsätze bedeuten, dass einzelne Industrien, Länder und Unternehmen bei den Investitionsentscheidungen ausgeschlossen werden können. Vor allem aber werden die Investitionen anhand von Positivkriterien (wie z.B. der Umsetzung von Umweltstrategien) und Negativkriterien (wie z.B. Umsätze von mehr als 5 Prozent durch die Produktion von Alkohol oder Tabak) getroffen. Hierfür wird die Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen durch eine in diesem Bereich spezialisierte und anerkannte Gesellschaft herangezogen. Neben sozialen und ökologischen Kriterien (z.B. keine Atomenergie oder Kinderarbeit) finden auch traditionelle finanzielle Faktoren bei der Titelauswahl Berücksichtigung. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A1143P2 Corporate M Sustainable (R) Für den Fonds müssen zu mindestens 75 Prozent festverzinsliche Wertpapiere erworben werden. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Eine besondere Berücksichtigung findet im Rahmen des Fondsmanagements der ständig wachsende Bereich von Anleihen mittelständischer oder familiengeführter Unternehmen. Fokus der aktuellen Anlagepolitik sind auf Euro lautende Unternehmensanleihen weltweiter Aussteller, die ein Rating von mindestens B- besitzen. Der Fonds kann jedoch auch in Anleihen investieren, die nicht über ein Rating verfügen. Bei der Auswahl der Wertpapiere werden außerdem die ESG Kriterien („Environment Social Governance“) des ethisch-nachhaltigen Wirtschaftens gemäß den Anlagegrundsätzen der BANK IM BISTUM ESSEN eG berücksichtigt. Diese Anlagegrundsätze bedeuten, dass einzelne Industrien, Länder und Unternehmen bei den Investitionsentscheidungen ausgeschlossen werden können. Vor allem aber werden die Investitionen anhand von Positivkriterien (wie z.B. der Umsetzung von Umweltstrategien) und Negativkriterien (wie z.B. Umsätze von mehr als 5 Prozent durch die Produktion von Alkohol oder Tabak) getroffen. Hierfür wird die Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen durch eine in diesem Bereich spezialisierte und anerkannte Gesellschaft herangezogen. Neben sozialen und ökologischen Kriterien (z.B. keine Atomenergie oder Kinderarbeit) finden auch traditionelle finanzielle Faktoren bei der Titelauswahl Berücksichtigung. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A3CQVW4 DEVK-Anlagekonzept Rendite Nachhaltig Der DEVK-Anlagekonzept RenditeNachhaltig muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in Investmentanteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche Investmentanteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden. Außerdem müssen die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ausgeschlossen. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von Investmentanteilen angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Artikel 8
DE000A2PF0H4 DEVK-Anlagekonzept RenditeMax Nachhaltig Das Gemischte Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in ETF- bzw. Zielfonds-Anteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche ETF- bzw. Zielfonds-Anteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden und in Unternehmen in jedem Sektor nach Social Responsible Investment (SRI) – Kriterien , d.h. Unternehmen mit hohen Environmental Social Governance (ESG) –Ratings, zum Beispiel anhand eines Best-in-Class-Ansatzes, investieren, und die ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Zudem sind Unternehmen ausgeschlossen, deren Produkte negative soziale oder ökologische Auswirkungen haben oder die in Kontroversen verwickelt sind. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Artikel 8
DE000A3CQVX2 DEVK-Anlagekonzept RenditePro Nachhaltig Der DEVK-Anlagekonzept RenditeNachhaltig muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigkeitsbezogenen Investments bestehen, welche über Investitionen in Investmentanteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche Investmentanteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden. Außerdem müssen die Investmentanteile ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, von mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer sind ausgeschlossen. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von Investmentanteilen angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Vorbehaltlich des vorstehend festgelegten Anlageschwerpunkts gilt zudem, dass mindestens 25 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Gemischten Sondervermögens in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt werden, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können (Mischfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Artikel 8
DE000A14N7W7 Equity for Life -I- Das Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller investieren, ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Es erfolgt eine aktive Einzeltitelauswahl der Vermögensgegenstände. Dabei richtet sich das Fondsvermögen grundsätzlich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Geographisch ist der Fonds weltweit aufgestellt. Das Währungsmanagement erfolgt diskretionär. Artikel 8
DE000A14N7X5 Equity for Life -R- Das Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller investieren, ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Es erfolgt eine aktive Einzeltitelauswahl der Vermögensgegenstände. Dabei richtet sich das Fondsvermögen grundsätzlich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Geographisch ist der Fonds weltweit aufgestellt. Das Währungsmanagement erfolgt diskretionär. Artikel 8
DE000A2PF0N2 Europäischer Mittelstandsanleihen FONDS (I) Für das OGAW-Sondervermögen müssen zu mindestens 75 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens europäische verzinsliche Wertpapiere erworben werden, deren Emittenten aufgrund eines hohen und/oder signifikanten Angebots von positiven Produkten/Dienstleistungen und anhand von Positivkriterien aus den Bereichen umweltschonende Mobilität, Soziales und Gesundheit, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Soziales/bezahlbares Wohnen, Nachhaltige Bauwirtschaft sowie Vermeidung/Reduzierung von Abfall ausgewählt werden. Dabei können die tatsächlichen Anlagequoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden, sofern diese als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Der Europäische Mittelstandsanleihen FONDS investiert vornehmlich in ausgewählte Anleihen von mittelständischen Unternehmen der Europäischen Union, wobei der Fokus auf Emissionen aus den Volkswirtschaften (wie z.B. Deutschland, Frankreich und den Beneluxländern) liegt. Kernstück der Titelauswahl ist ein Scoring-Verfahren, das schon im Jahr 2013 entwickelt wurde und mit dem die Mittelstandsanleihen herausgefiltert werden, die ein attraktives Rendite-/Soliditätsprofil aufweisen. Ziel des Fonds ist es, die Bonitätsrisiken für den Anleger durch eine sorgfältige Auswahl und eine breite Streuung zu reduzieren. Darüber hinaus wird eine auf dem Risikoprofil basierende Wertentwicklung angestrebt, die über der Rendite von 5-jährigen Bundesobligationen liegen soll. Ausgeschlossen sind Anleihen, die aus Perspektive der Nachhaltigkeit in kritischen Geschäftsfeldern tätig sind, wie beispielsweise Förderung von Kraftwerkskohle, grüner Gentechnik oder Herstellung von Atomstrom. Weiterhin erfolgt eine Analyse in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken und gute Unternehmensführung. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2PF0P7 Europäischer Mittelstandsanleihen FONDS (R) Für das OGAW-Sondervermögen müssen zu mindestens 75 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens europäische verzinsliche Wertpapiere erworben werden, deren Emittenten aufgrund eines hohen und/oder signifikanten Angebots von positiven Produkten/Dienstleistungen und anhand von Positivkriterien aus den Bereichen umweltschonende Mobilität, Soziales und Gesundheit, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Soziales/bezahlbares Wohnen, Nachhaltige Bauwirtschaft sowie Vermeidung/Reduzierung von Abfall ausgewählt werden. Dabei können die tatsächlichen Anlagequoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden, sofern diese als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Der Europäische Mittelstandsanleihen FONDS investiert vornehmlich in ausgewählte Anleihen von mittelständischen Unternehmen der Europäischen Union, wobei der Fokus auf Emissionen aus den Volkswirtschaften (wie z.B. Deutschland, Frankreich und den Beneluxländern) liegt. Kernstück der Titelauswahl ist ein Scoring-Verfahren, das schon im Jahr 2013 entwickelt wurde und mit dem die Mittelstandsanleihen herausgefiltert werden, die ein attraktives Rendite-/Soliditätsprofil aufweisen. Ziel des Fonds ist es, die Bonitätsrisiken für den Anleger durch eine sorgfältige Auswahl und eine breite Streuung zu reduzieren. Darüber hinaus wird eine auf dem Risikoprofil basierende Wertentwicklung angestrebt, die über der Rendite von 5-jährigen Bundesobligationen liegen soll. Ausgeschlossen sind Anleihen, die aus Perspektive der Nachhaltigkeit in kritischen Geschäftsfeldern tätig sind, wie beispielsweise Förderung von Kraftwerkskohle, grüner Gentechnik oder Herstellung von Atomstrom. Weiterhin erfolgt eine Analyse in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken und gute Unternehmensführung. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE0009783969 Fonds 86   Artikel 8
DE000A2P37T6 FutureVest Equity Sustainable Development Goals R Der Fonds investiert zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Die Emittenten der Wertpapiere sollen einen positiven Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen leisten. Die zu berücksichtigenden Marktsegmente sind dabei insbesondere Gesundheit, erneuerbare und elektrische Energien, Schienen-, Wasser- und Telekommunikationsinfrastruktur, Recycling, Umwelttechnik, Wohn- und Sozialimmobilien, Arbeitsvermittlung, Aus- und Fortbildung. Es werden nur Unternehmen selektiert, die überwiegend in den Zielmarktsegmenten aktiv sind. Unternehmen, die Kohle abbauen, fossile oder nukleare Energie, Waffen, Alkohol oder Tabak, Glücksspiel, Rindfleisch oder Milch produzieren, sollen ausgeschlossen werden. Der Fonds verfolgt einen strengen ESG-Ansatz („Environmental, Social, Governance“). Es werden nur solche Unternehmen berücksichtigt, die sowohl nach Umwelt- als auch nach sozialen und Unternehmensführungskriterien zur besseren Hälfte aller nach solchen Kriterien beurteilten Unternehmen des hauptsächlich genutzten ESG-Ratinganbieters gehören (Best-inUniverse Ansatz). Insbesondere dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 9
DE000A2JN5K5 Guliver Demografie Invest (I) Der Guliver Demografie Invest (I) ist ein OGAW-Sondervermögen, welches zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Aktien angelegt werden soll, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Artikel 8
DE000A2DL395 Guliver Demografie Invest (R) Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Aktien angelegt werden, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind und bei denen es sich nicht um Anteile an Investmentvermögen handelt. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Bei den Anlageentscheidungen werden insbesondere Einzeltitel aus weniger konjunkturabhängigen Sektoren berücksichtigt. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Artikel 8
DE000A2PF0L6 Guliver Demografie Sicherheit GL (T) Der Guliver Demografie Sicherheit GL ist ein Mischfonds und hat keinen Anlageschwerpunkt. Das Fondsvermögen darf in alle zulässigen Vermögensgegenstände in- und ausländischer Emittenten angelegt werden. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung stetiger Erträge über dem Geldmarktniveau. Hierzu wird der Fonds bewusst Risiken eingehen, um eine im Vergleich zu Geldmarktanlagen höhere Rendite zu erwirtschaften. Demografische Kriterien sind wesentlich für die Auswahl der Anlagen und die Laufzeiten der Anleihen. Artikel 8
DE000A2P37D0 KirAc Stiftungsfonds alpha Der weltweit anlegende Mischfonds muss zu mindestens 51 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Emittenten bestehen. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus darf das Fondsvermögen zu höchstens 30 Prozent in regional nicht begrenzte Aktien oder Aktienfonds angelegt werden. Mindestens 75 Prozent der im OGAW-Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. deren Emittenten werden unter Anwendung eines Nachhaltigkeitsfilters in Kooperation mit dem Bistum Aachen ausgewählt. Es soll in solche Unternehmen und Staaten investieren werden, die mit ihrem Sozial- und Umweltverhalten einen positiven Beitrag zu den christlichen Zielen Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung leisten. Die Auswahl erfolgt durch Ausschlusskriterien. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Artikel 8
DE000A2PEMJ0 Kölner Nachhaltigkeitsfonds A Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite bei möglichst (gleichem oder) geringerem Risiko durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen sowie durch eine besondere ausgewogene Portfolioallokation. Um dies zu erreichen, legt der Fonds mindestens 51 Prozent seines Vermögens in Aktien an, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Die Auswahl richtet sich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Darüber hinaus dürfen Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, ihren Umsatz nicht aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren. Aufgrund der Anlagestrategie kann es insbesondere bei volatilen Märkten zu einer zunehmenden Umschlagshäufigkeit und höheren Transaktionskosten kommen. Artikel 8
DE000A2PEMH4 Kölner Nachhaltigkeitsfonds I Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite bei möglichst (gleichem oder) geringerem Risiko durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen sowie durch eine besondere ausgewogene Portfolioallokation. Um dies zu erreichen, legt der Fonds mindestens 51 Prozent seines Vermögens in Aktien an, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden. Die Auswahl richtet sich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Darüber hinaus dürfen Emittenten bzw. Portfoliounternehmen, ihren Umsatz nicht aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren. Aufgrund der Anlagestrategie kann es insbesondere bei volatilen Märkten zu einer zunehmenden Umschlagshäufigkeit und höheren Transaktionskosten kommen. Artikel 8
DE000A0MS726 Lupus Alpha Return -I- Mindestens 75 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden gemäß den nachfolgend aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien angelegt. Investierbare Emittenten von Wertpapieren und Derivaten werden nach ökologischen, sozialen, ethischen und Governance-Kriterien klassifiziert. Die Analyse umfasst unter anderem Sozialstandards, Umweltmanagement, Produktportfolio und Unternehmensführung. Im Rahmen eines umfassenden Negativ-Screenings werden Werte ausgeschlossen, die bestimmten Mindeststandards nicht genügen. Diese leiten sich aus internationalen Menschenrechtskonventionen und Deklarationen der UN, ILO, UN Global Compact und OECD ab. Zur Erreichung der finanziellen Ziele und zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Produktmerkmale wendet das OGAW-Sondervermögen anerkannte Verfahren an, insbesondere ein umfassendes ESG-Screening der Emittenten. Hierzu analysiert der Fondsmanager Emittenten, basierend auf der ESG- und Nachhaltigkeitsmethodik eines externen, auf Nachhaltigkeitsanalyse spezialisierten Anbieters, welcher die Einhaltung der festgelegten ESG-Kriterien auch regelmäßig überprüft und testiert. Über nachfolgende Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen hinweg in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind: kontroverse Waffen sowie Anbau, Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer (Umsatzschwelle jeweils 0 Prozent), konventionelle Waffen und Militärgüter, Förderung von Kohle und Erdöl sowie Tabak (Umsatzschwelle jeweils 5 Prozent), Energiegewinnung oder sonstiger Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom (Umsatzschwelle jeweils 10 Prozent). Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Fonds ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Artikel 8
DE000A0MS734 Lupus Alpha Return -R- Mindestens 75 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden gemäß den nachfolgend aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien angelegt. Investierbare Emittenten von Wertpapieren und Derivaten werden nach ökologischen, sozialen, ethischen und Governance-Kriterien klassifiziert. Die Analyse umfasst unter anderem Sozialstandards, Umweltmanagement, Produktportfolio und Unternehmensführung. Im Rahmen eines umfassenden Negativ-Screenings werden Werte ausgeschlossen, die bestimmten Mindeststandards nicht genügen. Diese leiten sich aus internationalen Menschenrechtskonventionen und Deklarationen der UN, ILO, UN Global Compact und OECD ab. Zur Erreichung der finanziellen Ziele und zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Produktmerkmale wendet das OGAW-Sondervermögen anerkannte Verfahren an, insbesondere ein umfassendes ESG-Screening der Emittenten. Hierzu analysiert der Fondsmanager Emittenten, basierend auf der ESG- und Nachhaltigkeitsmethodik eines externen, auf Nachhaltigkeitsanalyse spezialisierten Anbieters, welcher die Einhaltung der festgelegten ESG-Kriterien auch regelmäßig überprüft und testiert. Über nachfolgende Ausschlusskriterien wird zudem sichergestellt, dass nicht in Emittenten investiert wird, die über festgelegte Umsatzschwellen hinweg in bestimmten kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind: kontroverse Waffen sowie Anbau, Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer (Umsatzschwelle jeweils 0 Prozent), konventionelle Waffen und Militärgüter, Förderung von Kohle und Erdöl sowie Tabak (Umsatzschwelle jeweils 5 Prozent), Energiegewinnung oder sonstiger Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom (Umsatzschwelle jeweils 10 Prozent). Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Fonds ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Artikel 8
DE000A1JSW48 Monega Dänische Covered Bonds -I- Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Pfandbriefe dänischer Emittenten investieren. Das Fondsmanagement strebt dabei eine möglichst hohe Investitionsquote in dänischen kündbaren Pfandbriefen an. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer Marktrendite oder darüber hinaus. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Anlageprozess sollen gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte sowie eine gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, berücksichtigt und gefördert werden. Nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken der Investitionen sollen durch aktive Beteiligung und im Falle eines nicht reagierenden Unternehmens durch Ausschluss gemildert werden. Der Fonds schafft durch die Investition in dänische Pfandbriefe die Verbindung zu realen Vermögenswerten (i.d.R. überwiegend Wohnimmobilien), die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen hohen Standard aufweist. Das Fondsmanagement berücksichtigt im Anlageentscheidungsprozess den CO2- Fußabdruck der Investitionen und die Übereinstimmung mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden die Emittenten der Pfandbriefe im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses laufend auf Verstöße gegen internationale Richtlinien und Konventionen überprüft und diese Informationen in den Anlageprozess integriert, ebenso wie Kreditrichtlinien und die Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Emittenten. Das Fondsmanagement wirkt in der Diskussion mit den Emittenten darauf hin, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Pfandbriefen finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Artikel 8
DE000A1143N7 Monega Dänische Covered Bonds -R- Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Pfandbriefe dänischer Emittenten investieren. Das Fondsmanagement strebt dabei eine möglichst hohe Investitionsquote in dänischen kündbaren Pfandbriefen an. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer Marktrendite oder darüber hinaus. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Anlageprozess sollen gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte sowie eine gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, berücksichtigt und gefördert werden. Nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken der Investitionen sollen durch aktive Beteiligung und im Falle eines nicht reagierenden Unternehmens durch Ausschluss gemildert werden. Der Fonds schafft durch die Investition in dänische Pfandbriefe die Verbindung zu realen Vermögenswerten (i.d.R. überwiegend Wohnimmobilien), die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen hohen Standard aufweist. Das Fondsmanagement berücksichtigt im Anlageentscheidungsprozess den CO2- Fußabdruck der Investitionen und die Übereinstimmung mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden die Emittenten der Pfandbriefe im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses laufend auf Verstöße gegen internationale Richtlinien und Konventionen überprüft und diese Informationen in den Anlageprozess integriert, ebenso wie Kreditrichtlinien und die Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Emittenten. Das Fondsmanagement wirkt in der Diskussion mit den Emittenten darauf hin, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Pfandbriefen finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Artikel 8
DE000A2JQL59 Monega Dänische Covered Bonds LD -R- Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Pfandbriefe dänischer Emittenten investieren. Das Fondsmanagement strebt dabei eine möglichst hohe Investitionsquote in dänischen kündbaren Pfandbriefen an. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer Marktrendite oder darüber hinaus. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Anlageprozess sollen gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte sowie eine gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, berücksichtigt und gefördert werden. Nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken der Investitionen sollen durch aktive Beteiligung und im Falle eines nicht reagierenden Unternehmens durch Ausschluss gemildert werden. Der Fonds schafft durch die Investition in dänische Pfandbriefe die Verbindung zu realen Vermögenswerten (i.d.R. überwiegend Wohnimmobilien), die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen hohen Standard aufweist. Das Fondsmanagement berücksichtigt im Anlageentscheidungsprozess den CO2- Fußabdruck der Investitionen und die Übereinstimmung mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden die Emittenten der Pfandbriefe im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses laufend auf Verstöße gegen internationale Richtlinien und Konventionen überprüft und diese Informationen in den Anlageprozess integriert, ebenso wie Kreditrichtlinien und die Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Emittenten. Das Fondsmanagement wirkt in der Diskussion mit den Emittenten darauf hin, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Pfandbriefen finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Artikel 8
DE000A141WH1 Monega Dänische Covered Bonds LD -I- Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Pfandbriefe dänischer Emittenten investieren. Das Fondsmanagement strebt dabei eine möglichst hohe Investitionsquote in dänischen kündbaren Pfandbriefen an. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer Marktrendite oder darüber hinaus. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Anlageprozess sollen gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte sowie eine gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, berücksichtigt und gefördert werden. Nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken der Investitionen sollen durch aktive Beteiligung und im Falle eines nicht reagierenden Unternehmens durch Ausschluss gemildert werden. Der Fonds schafft durch die Investition in dänische Pfandbriefe die Verbindung zu realen Vermögenswerten (i.d.R. überwiegend Wohnimmobilien), die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen hohen Standard aufweist. Das Fondsmanagement berücksichtigt im Anlageentscheidungsprozess den CO2- Fußabdruck der Investitionen und die Übereinstimmung mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden die Emittenten der Pfandbriefe im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses laufend auf Verstöße gegen internationale Richtlinien und Konventionen überprüft und diese Informationen in den Anlageprozess integriert, ebenso wie Kreditrichtlinien und die Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Emittenten. Das Fondsmanagement wirkt in der Diskussion mit den Emittenten darauf hin, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Pfandbriefen finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Artikel 8
DE000A2PF0F8 Monega Dänische Covered Bonds SLD (I) Der Fonds soll zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Pfandbriefe dänischer Emittenten investieren. Das Fondsmanagement strebt dabei eine möglichst hohe Investitionsquote in dänischen kündbaren Pfandbriefen an. Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer Marktrendite oder darüber hinaus. Durch die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in den Anlageprozess sollen gleichzeitig ökologische und soziale Aspekte sowie eine gute Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, berücksichtigt und gefördert werden. Nachteilige Nachhaltigkeitsrisiken der Investitionen sollen durch aktive Beteiligung und im Falle eines nicht reagierenden Unternehmens durch Ausschluss gemildert werden. Der Fonds schafft durch die Investition in dänische Pfandbriefe die Verbindung zu realen Vermögenswerten (i.d.R. überwiegend Wohnimmobilien), die aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einen hohen Standard aufweist. Das Fondsmanagement berücksichtigt im Anlageentscheidungsprozess den CO2- Fußabdruck der Investitionen und die Übereinstimmung mit den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Darüber hinaus werden die Emittenten der Pfandbriefe im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses laufend auf Verstöße gegen internationale Richtlinien und Konventionen überprüft und diese Informationen in den Anlageprozess integriert, ebenso wie Kreditrichtlinien und die Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Emittenten. Das Fondsmanagement wirkt in der Diskussion mit den Emittenten darauf hin, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Pfandbriefen finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Artikel 8
DE000A2JN5H1 Monega FairInvest Aktien (I) Das Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) von Ausstellern mit Sitz in Europa investieren, die unter Berücksichtigung ökologischer, ethischer und sozialer Aspekte ausgewählt werden. Mindestens 75 Prozent des Fondsvermögen richtet sich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE0007560849 Monega FairInvest Aktien (R) Das Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) von Ausstellern mit Sitz in Europa investieren, die unter Berücksichtigung ökologischer, ethischer und sozialer Aspekte ausgewählt werden. Mindestens 75 Prozent des Fondsvermögen richtet sich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2JQL26 Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) Der Monega Mikrofinanz & Impact Fonds investiert insbesondere in Vermögenswerte aus dem Mikrofinanzbereich. Das Sondervermögen muss insgesamt mindestens 51 Prozent seines Wertes in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute anlegen. Bis zu insgesamt 95 Prozent des Fondsvolumens dürfen in unverbriefte Darlehensforderungen von regulierten Mikrofinanz-Instituten oder gegen regulierte Mikrofinanz-Institute angelegt werden. Dadurch refinanziert der Fonds indirekt Mikrofinanzinstitute, die mit dem Kapital Mikrokredite in ihren Ländern vergeben können. Darüber hinaus können auch größere (Mikro-) Finanzinstitute sowie Unternehmen/Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsteile zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet, d.h. die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen erfolgt überwiegend mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Social Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zu leisten. Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 9
DE000A2JQL34 Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) Der Monega Mikrofinanz & Impact Fonds investiert insbesondere in Vermögenswerte aus dem Mikrofinanzbereich. Das Sondervermögen muss insgesamt mindestens 51 Prozent seines Wertes in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute anlegen. Bis zu insgesamt 95 Prozent des Fondsvolumens dürfen in unverbriefte Darlehensforderungen von regulierten Mikrofinanz-Instituten oder gegen regulierte Mikrofinanz-Institute angelegt werden. Dadurch refinanziert der Fonds indirekt Mikrofinanzinstitute, die mit dem Kapital Mikrokredite in ihren Ländern vergeben können. Darüber hinaus können auch größere (Mikro-) Finanzinstitute sowie Unternehmen/Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsteile zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet, d.h. die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen erfolgt überwiegend mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Social Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zu leisten. Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 9
DE000A2JQLY8 Monega Multi-Sector Microfinance&Impact Loan Fund   Artikel 9
DE000A3CQVS2 Murphy & Spitz Green Bond Fund Das OGAW-Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent seines Wertes aus verzinslichen Wertpapieren sowie Geldmarktinstrumenten in- und ausländischer Emittenten bestehen, die den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) entsprechen (Green Bonds). Das Sondervermögen investiert dazu ausschließlich in als nachhaltig definierte Branchen und Themen wie Erneuerbare Energien, Nachwachsende Rohstoffe, Energieeffizienz, Nachhaltige Mobilität, Ökologisches Bauen, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung und Wasser. Konsequent ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in der Militär- oder Atomindustrie, Alkohol- oder Tabakindustrie, Glücksspielindustrie, Förderung, Vertrieb und Nutzung fossiler Energieträger, umweltschädlichen Technologien, Drogenproduktion und -handel, Prostitution, Pornographie sowie Unternehmen, die vermeidbare Tierversuche durchführen, Kinderarbeit zulassen, sozial diskriminieren, gentechnisch manipulierte Produkte herstellen oder verbreiten, Steuervermeidung praktizieren, Korruption oder Geldwäsche betreiben oder einen sonstigen negativen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Gezielt werden die ökonomischen und ökologischen Vorreiter nachhaltiger Branchen mit hohem Wachstumspotenzial ausgewählt. Grundlage der Investmententscheidungen sind die Analysen von Murphy&Spitz Green Research. Insbesondere dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 9
DE000A141WQ2 PRIVACON Anleihenfonds -I- Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in ETFRentenfonds mit Fondswährung Euro investieren. Die Anlage erfolgt in der Regel über börsennotierte Indexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter. Durch Nutzung eines regelbasierten Anlageprozesses sollen zusätzlich Marktchancen genutzt und Risiken abgemildert werden. In einem stark schwankenden Marktumfeld kann es hierdurch zu einer erhöhten Portfolioumschlagsrate und ggf. hierdurch erhöhten Transaktionskosten kommen. Zudem werden für mindestens 75 Prozent des Sondervermögens die Emittenten und Vermögensgegenstände überwiegend anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt, d.h. nur solche Vermögensgegenstände werden ausgewählt, die einen ESG-Ansatz verfolgen. Es werden nur solche Investmentfonds für das Sondervermögen ausgewählt, die von Ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Fonds ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Artikel 8
DE000A2PT152 PRIVACON Weltaktienfonds -I- Der Fonds soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetzes (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller anlegen. Darüber hinaus muss das Sondervermögen zu mindestens zu 51 Prozent seines Wertes in Aktienfonds investieren. Ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Strategie des Fonds ist die geplante Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite bei möglichst (gleichem oder) geringerem Risiko durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen sowie durch eine besondere, ausgewogene Portfolioallokation. Um dies zu erreichen, werden die Emittenten und Vermögensgegenstände für mindestens 75 Prozent des Sondervermögens überwiegend anhand von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt, d.h. nur solche Vermögensgegenstände werden ausgewählt, die einen ESG-Ansatz verfolgen. Es werden nur solche Investmentfonds für das Sondervermögen ausgewählt, die von Ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden. Artikel 8
DE000A12BRR6 Peacock European Best Value ESG Fonds (I) Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden in Kapitalbeteiligungen europäischer Emittenten im Sinne des §2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz in Form von Aktien europäischer Emittenten angelegt, die zum amtlichen Handel an der Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Marktzugelassen oder in diesen einbezogen sind, und die vom Fondsmanagement als nachhaltig eingestuft werden. Dabei investiert der Fonds vornehmlich in europäische Nebenwerte. Eine starke und nachhaltige Wettbewerbsposition, ein Shareholder Value-orientiertes Management sowie ein hohes Free Cash Flow-Potential sind von besonderer Bedeutung. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen werden ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Alle Unternehmen/ Emittenten werden einer umfassenden Analyse hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit gemäß des ESG-Informationsleitfaden, der unter www.peacock-capital.com einsehbar ist, unterzogen. Es erfolgt eine aktive Einzeltitelauswahl der Vermögensgegenstände. Dabei richtet sich das Fondsvermögen grundsätzlich an den zehn Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Hieraus wird eine quartalsweise angepasste Liste der erwerbbaren Unternehmen entwickelt, die innerhalb des Anlageschwerpunktes erworben werden können. Artikel 8
DE000A12BRQ8 Peacock European Best Value ESG Fonds (R) Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden in Kapitalbeteiligungen europäischer Emittenten im Sinne des §2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz in Form von Aktien europäischer Emittenten angelegt, die zum amtlichen Handel an der Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Marktzugelassen oder in diesen einbezogen sind, und die vom Fondsmanagement als nachhaltig eingestuft werden. Dabei investiert der Fonds vornehmlich in europäische Nebenwerte. Eine starke und nachhaltige Wettbewerbsposition, ein Shareholder Value-orientiertes Management sowie ein hohes Free Cash Flow-Potential sind von besonderer Bedeutung. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen werden ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt. Alle Unternehmen/ Emittenten werden einer umfassenden Analyse hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit gemäß des ESG-Informationsleitfaden, der unter www.peacock-capital.com einsehbar ist, unterzogen. Es erfolgt eine aktive Einzeltitelauswahl der Vermögensgegenstände. Dabei richtet sich das Fondsvermögen grundsätzlich an den zehn Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/ geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Hieraus wird eine quartalsweise angepasste Liste der erwerbbaren Unternehmen entwickelt, die innerhalb des Anlageschwerpunktes erworben werden können. Artikel 8
DE000A1JSW30 SALytic Bond Opportunities (I) Für das OGAW-Sondervermögen müssen zu mindestens 51 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens festverzinsliche Wertpapiere erworben werden. Das Durchschnittsrating des europäischen Rentenfonds liegt im Investment Grade Bereich. Der Fonds investiert im Wesentlichen in Unternehmens- und Staatsanleihen. Ziel ist es, einen Mehrwert durch aktive Risikosteuerung, Investments in Risikoprämien bei Neuemissionen, non-EZB-Anleihen, Anleihen ohne Rating, Währungstiteln und die Beimischung von Crossover Titeln als Anomalien zu schaffen. Mindestens 75 Prozent der im OGAW-Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. deren Emittenten müssen anhand der Nachhaltigkeitskriterien der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen ausgewählt werden. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Des Weiteren werden bestimmte Branchen ausgeschlossen, d.h. solche aus den Themen Anti-Personen-Minen, Streubomben, Glücksspiel, Drogen, Erwachsenenunterhaltung und Kinderarbeit. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2DL4D1 SALytic Strategy Mindestens 75 Prozent der im OGAW-Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. deren Emittenten müssen anhand der Nachhaltigkeitskriterien der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen ausgewählt werden. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Der Fonds ist ein aktives Multi-Asset Balanced Mandat, welches dem Investor eine breit diversifizierte, kosteneffiziente Vermögensverwaltung in einem Fonds ermöglicht. Die Investitionsquoten der einzelnen Assetklassen werden auf Grundlage des benchmarkfreien, tiefgehenden Analyseansatzes dynamisch gesteuert. Das Fondsmanagement nutzt eine weite, globale Bandbreite von Anlageinstrumenten, die im Wesentlichen aus Aktien, Anleihen, Währungen, Investmentfonds und Edelmetallen bestehen. Die Kernbestandteile liegen in europäischen Aktien mit internationaler Beimischung sowie auf Euro lautenden Unternehmens- und Staatsanleihen. Des Weiteren werden bestimmte Branchen ausgeschlossen, d.h. solche aus den Themen Anti-Personen-Minen, Streubomben, Glücksspiel, Drogen, Erwachsenenunterhaltung und Kinderarbeit. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Artikel 8
DE000A111ZJ3 Steyler Fair Invest - Balanced I Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, verbindet der Fonds die Investition von mehreren Anlageklassen mit einer aktiven Steuerung der Gewichtung der Anlagesegmente. Mindestens 75 Prozent der Vermögensgegenstände bzw. deren Emittenten müssen Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien erfüllen und werden daher einer umfangreichen Ethik- und Nachhaltigkeitsanalyse unterzogen. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen und die Emittenten der Wertpapiere dürfen ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Aktien und Aktien gleichwertige Papiere dürfen nur bis zu 50 Prozent des Wertes des Fonds erworben werden. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Artikel 8
DE000A111ZH7 Steyler Fair Invest - Balanced R Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, verbindet der Fonds die Investition von mehreren Anlageklassen mit einer aktiven Steuerung der Gewichtung der Anlagesegmente. Mindestens 75 Prozent der Vermögensgegenstände bzw. deren Emittenten müssen Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien erfüllen und werden daher einer umfangreichen Ethik- und Nachhaltigkeitsanalyse unterzogen. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen und die Emittenten der Wertpapiere dürfen ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Aktien und Aktien gleichwertige Papiere dürfen nur bis zu 50 Prozent des Wertes des Fonds erworben werden. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Artikel 8
DE000A1WY1P4 Steyler Fair Invest - Bonds (I) Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, legt der Fonds mindestens 75 Prozent seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller an. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere wird dabei durch Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien geprägt. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A1WY1N9 Steyler Fair Invest - Bonds (R) Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, legt der Fonds mindestens 75 Prozent seines Vermögens in verzinslichen Wertpapieren in- und ausländischer Aussteller an. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere wird dabei durch Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien geprägt. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A1JUVM6 Steyler Fair Invest - Equities (I) Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, legt der Fonds mindestens 75 Prozent seines Vermögens in Aktien in- und ausländischer Aussteller an. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere wird dabei durch Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien geprägt. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A1JUVL8 Steyler Fair Invest - Equities (R) Ziel des Fonds ist die Partizipation der Anleger an dem Wertzuwachs von Unternehmen, deren Geschäftsfelder und -praktiken ethischen und nachhaltigen Gesichtspunkten genügen. Um das Anlageziel zu erreichen, legt der Fonds mindestens 75 Prozent seines Vermögens in Aktien in- und ausländischer Aussteller an. Die Auswahl der verzinslichen Wertpapiere wird dabei durch Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien geprägt. Die Gesellschaft stellt gemeinsam mit der Steyler Ethik Bank, dem Netzwerk der Steyler Missionare und Missionsschwestern und der Research-Agentur ISS ESG einen Katalog von ethischen und nachhaltigen Ausstellern auf, deren Wertpapiere von der Gesellschaft für den Fonds ausgewählt und erworben werden können. Dieser Katalog wird regelmäßig aktualisiert. Die möglichen Aussteller werden zum einen durch Positivkriterien im Bereich des Umwelt- und Sozialratings bestimmt. Zum anderen werden durch Ausschlusskriterien (Negativkriterien) Unternehmen mit kontroversen Geschäftsfeldern und Geschäftspraktiken und Staaten mit kontroversen Sozial- und Umweltpraktiken ausgeschlossen. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2P37K5 VM Nachhaltig Aktien I Mindestens 75 Prozent des Aktivvermögens des OGAW-Sondervermögens werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz in Form von Aktien angelegt, die unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte ausgewählt werden und die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind. Den breiten Rahmen der zugrunde gelegten Nachhaltigkeitskriterien bieten die Beschlüsse der Synode der evangelischen Kirchen. Zudem werden die Emittenten und Vermögensgegenstände des gesamten Investmentvermögens im Anlageentscheidungsprozess anhand der Nachhaltigkeitskriterien 17 SDG (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, welche insbesondere bestimmte Branchen ausschließen (z.B. aus den Themen kontroverse Waffen, Erwachsenenunterhaltung und Fossile Energie), ausgewählt. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2P37L3 VM Nachhaltig Aktien R Mindestens 75 Prozent des Aktivvermögens des OGAW-Sondervermögens werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz in Form von Aktien angelegt, die unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte ausgewählt werden und die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind. Den breiten Rahmen der zugrunde gelegten Nachhaltigkeitskriterien bieten die Beschlüsse der Synode der evangelischen Kirchen. Zudem werden die Emittenten und Vermögensgegenstände des gesamten Investmentvermögens im Anlageentscheidungsprozess anhand der Nachhaltigkeitskriterien 17 SDG (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen, welche insbesondere bestimmte Branchen ausschließen (z.B. aus den Themen kontroverse Waffen, Erwachsenenunterhaltung und Fossile Energie), ausgewählt. Zudem dürfen die Emittenten der Wertpapiere ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Artikel 8
DE000A2P37M1 nordIX European Consumer Credit Fonds C Der nordIX European Consumer Credit Fonds investiert in europäische Konsumentenkredite von Peer-to-Peer (P2P)-Plattformen und „Buy Now Pay Later“-Anbietern mit dem Ziel, ein nach Ländern, Besicherungen und Originatoren diversifiziertes und granulares Kreditportfolio aufzubauen und zu managen. Der geographische Fokus bei der Selektion der Kreditplattformen und somit der Kreditnehmer liegt dabei auf der Eurozone und Skandinavien. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der Kredite im Portfolio / Weighted Average Life (WAL) beträgt um die 1,5 Jahre. Neben der Laufzeit der Darlehen und einer breiten Diversifikation steht bei der Selektion der erworbenen Kredite das Verhältnis von Ausfallwahrscheinlichkeit und Zins im Mittelpunkt der Analyse des Fondsmanagements. Der nordIX European Consumer Credit Fonds hat ein ausgewogenes europäisches Portfolio mit geringer Duration und Volatilität. Er strebt eine jährliche Ausschüttungsrendite von mindestens 4 Prozent an. Der nordIX European Consumer Credit Fonds ist als nachhaltiger Fonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungs-verordnung klassifiziert. Artikel 8
DE000A3CQVV6 nordIX European Consumer Credit Fonds V Der nordIX European Consumer Credit Fonds investiert in europäische Konsumentenkredite von Peer-to-Peer (P2P)-Plattformen und „Buy Now Pay Later“-Anbietern mit dem Ziel, ein nach Ländern, Besicherungen und Originatoren diversifiziertes und granulares Kreditportfolio aufzubauen und zu managen. Der geographische Fokus bei der Selektion der Kreditplattformen und somit der Kreditnehmer liegt dabei auf der Eurozone und Skandinavien. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der Kredite im Portfolio / Weighted Average Life (WAL) beträgt um die 1,5 Jahre. Neben der Laufzeit der Darlehen und einer breiten Diversifikation steht bei der Selektion der erworbenen Kredite das Verhältnis von Ausfallwahrscheinlichkeit und Zins im Mittelpunkt der Analyse des Fondsmanagements. Der nordIX European Consumer Credit Fonds hat ein ausgewogenes europäisches Portfolio mit geringer Duration und Volatilität. Er strebt eine jährliche Ausschüttungsrendite von mindestens 4 Prozent an. Der nordIX European Consumer Credit Fonds ist als nachhaltiger Fonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungs-verordnung klassifiziert. Artikel 8

Weitere Fonds der Monega (Art. 6 nach Offenlegungsverordnung)

Die nachfolgenden Fonds der Monega streben keine definierten ESG-Ziele oder -Strategien an:

ISIN Fondsname
DE000A2P37J7 AI Leaders A
DE000A2PF0M4 AI Leaders C
DE000A0M13W2 ASVK Substanz & Wachstum
DE000A2P37C2 Applied Science Equity Fund (I)
DE000A2P37S8 BSW Stiftungsfonds
DE000A3CQVY0 Bernhardt Capital Global Fund
DE000A2DL387 Bueno Global Strategy
DE000A2PT1X3 DEVK Global Invest PeF
DE000A2PT1Z8 DEVK KV
DE000A3CQVP8 DEVK Multi-Credit Fonds
DE000A2PT1Y1 DEVK RS
DE000A2JN5D0 DEVK-Anlagekonzept Rendite
DE000A2JN5F5 DEVK-Anlagekonzept RenditeMax
DE000A2JN5E8 DEVK-Anlagekonzept RenditePro
DE000A2PF0K8 Diversified Risk and Return (C)
DE000A2PF0J0 Diversified Risk and Return (R)
DE000A2PF0G6 Dividende und Sentiment Aktien Europa (I)
DE000A0HGS09 EBeck
DE000A141WJ7 Edition A
DE000A2JN5A6 FO Core plus (AI)
DE000A2P37U4 Fontanus Balanced
DE000A3CQVU8 HaVa Flexible Allocation
DE000A1T6FY8 Infinigon Investment Grade CLO Fonds
DE000A3CQVN3 Infinigon Senior Secured Loan Fonds
DE000A2JN5G3 L&P Value EM Small Cap (I)
DE000A3D1WK9 LaRoute Absolute Return Balanced
DE000A3CQVZ7 LaRoute Absolute Return Basis Inhaber-Anteile K
DE000A2P37N9 Monega ARIAD Innovation AI
DE000A2JN5J7 Monega ARIAD Innovation I
DE0005321020 Monega ARIAD Innovation R
DE0007560781 Monega BestInvest Europa -A-
DE0005321079 Monega Chance
DE0005321087 Monega Ertrag
DE0005321061 Monega Euro-Bond
DE0005321053 Monega Euroland
DE000A2DL4C3 Monega Euroland PeF
DE0007031106 Monega Fonds BDG
DE0007560708 Monega Fonds GEA
DE0007031031 Monega Fonds LEA
DE0007031049 Monega Fonds NEA
DE000A0X9SK9 Monega Fonds RheinLand Aktien
DE0007031056 Monega Fonds VEA
DE0005321038 Monega Germany
DE000A2DL4B5 Monega Germany PeF
DE000A1143J5 Monega Global Bond -I-
DE000A1JSW06 Monega Global Bond -R-
DE000A3CQVQ6 Monega Multi-Credit Fonds
DE000A0YJUM2 Monega Rohstoffe
DE0005321004 Monega Short Track SGB A
DE000A1T6KW2 Multi-Asset Global 5 A
DE000A1T6KZ5 Multi-Asset Global 5 B
DE000A2DR2E7 PK DRK I -Global-
DE000A1XDZW3 PK DRK I -MAS-
DE000A14N7Z0 PRIVACON Chancenfonds -I-
DE000A2DL4E9 PRIVACON Multi-Strategie-Fonds -I-
DE000A3CQVR4 Persephone Cointegration Alpha
DE000A2P37E8 RheinLand CLO-Fonds
DE000A1JSW22 SALytic Active Equity
DE000A14N7Y3 Top Dividend R
DE000A2DL4G4 Top Dividend T
DE000A2PEMK8 Top Global Brands C
DE000A0X9SB8 VM Sterntaler
DE000A14N7V9 VM Sterntaler II
DE000A2P37F5 VM Vermögensverwaltungsfonds
DE000A2DL4F6 Varengold Spezial I
DE000A2P37A6 WGV CLO IG Maturity Fund

Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht

Investitionsentscheidungen können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Vermögen nachhaltig zu investieren bedeutet für die Monega, sich bei Investitionsentscheidungen nicht ausschließlich auf finanzielle Kennziffern zu verlassen. 

Dazu analysiert die Monega in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern Unternehmen und Staaten weltweit auch nach ökologischen und sozialen Aspekten sowie Merkmalen einer verantwortungsvollen Staats- und Unternehmensführung. Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt Monega insbesondere Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Aber auch Aspekte einer nicht ökologisch-nachhaltigen Ressourcennutzung sowie die Produktion und der Vertrieb gesundheitsschädlicher Produkte finden ebenso Berücksichtigung wie wesentliche Aspekte der Menschen-, Arbeits- und Freiheitsrechte. Durch diese Analyse werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt.  

Eine nicht nachhaltige Staats- und Unternehmensführung nach den oben genannten Kriterien sieht die Monega als Risiko, das potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens oder eines Staates und damit auf die von Unternehmen oder Staaten ausgegebenen Wertpapiere haben können. 

Die Monega legt Grundsätze offen, ob und wie sie im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern.