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Murphy&Spitz – Umweltfonds Deutschland (A)
ISIN LU0360172109
FONDSMANAGER
Murphy&Spitz
Nachhaltige Vermögensverwaltung AG
Fondsbeschreibung
Der Fonds investiert überwiegend in Small-, Mid- und Microcap-Aktien von Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor mit Geschäftstätigkeit im deutschsprachigen Raum. Daneben investiert der Fonds in börsennotierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, Zertifikate (z.B. auf Indices (außer auf Commodities und Immobilien), Aktien, speziell zusammengestellten Aktienkörben, Anleihen, Währungen, Investment- und Immobilienfonds). Auch wird in Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds und in börsengehandelte Investmentanteile (ETFs) investiert, wobei der Fondsanteil maximal bei 10% des Vermögens liegt.
Die größten Positionen in Prozent des Fondsvermögens (30.09.2026)
NAME
% DES VERMÖGENS
1
Sonova Holding (N)
6,45%
2
WeGrow (I)
5,54%
3
init innovation (I)
5,37%
4
Eckert&Ziegler (I)
5,02%
5
Fielmann Group (I)
4,87%
6
ProCredit Holding (N)
4,72%
7
7C Solarparken (I)
4,32%
8
WeGrow 29 8%
4,06%
9
Rational (I)
3,87%
10
Nordex (I)
3,81%
Länderaufteilung (30.09.2026)
Deutschland79,94 %
Schweiz8,82 %
Niederlande6,51 %
Dänemark4,69 %
Verteilung nach Branchen (30.09.2026)
Industrie27,90 %
IT16,77 %
Gesundheitswesen13,10 %
Finanzwesen10,79 %
Versorgungsbetriebe10,11 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe9,60 %
Nicht-Basiskonsumgüter7,11 %
Sonstige4,59 %
Risikoprofil
Volatilität¹ (seit Auflage)
12,44%
Sharpe Ratio² (seit Auflage)
0,12
Max. Drawdown³ (seit Auflage)
-54,20%
Value at Risk⁴ (99% / 10 Tage)
k.A.
1) Die Kennziffer bezeichnet das “Schwankungsrisiko” des Fonds und ist Maß der Intensität von Schwankungen der Fondsperformance um ihren erwarteten Mittelwert.
2) Die Sharpe Ratio ist die Differenz zwischen erzielter Performance p.a. und risikolosem Zins p.a., dividiert durch die Volatilität. Sie lässt sich daher als „Risikoprämie pro Einheit am eingegangenen Gesamtrisiko“ interpretieren
3) Der Maximum Drawdown gibt den maximalen kumulierten Verlust an, den ein Anleger innerhalb eines Betrachtungszeitraums hätte erleiden können. Die Länge des Drawdowns ist die Zeitspanne vom Beginn der Verlustperiode bis zum Erreichen des Tiefstkurses.
4) Der Value at Risk (ex post) ist der maximal mögliche Verlust des Fonds bei gegebener Haltedauer und Konfidenzniveau abgeleitet auf der Basis der Standardabweichung der Fondsreturns.
Chancen & Risiken
Chancen
Risiken
Professionelle, nachhaltig ausgerichtete Vermögensverwaltung in einem Fonds
Umfängliche Selektion führender nachhaltiger Unternehmen mit Wachstumspotential
Diversifikationseffekt durch Investition in verschiedene Branchen und Geschäftsfelder
Marktpreisrisiken: Die Kurse der Vermögenswerte des Fonds bestimmen den Fondspreis. Dieser unterliegt täglichen Schwankungen und kann auch fallen
Ausfallrisiken: Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Zahlungsausfälle von Emittenten entstehen
Der Verkaufsprospekt enthält eine detaillierte Beschreibung der Risiken
Stammdaten
Kategorie
Aktienfonds
Auflagedatum
24.06.2008
WKN
A0QYL0
ISIN
LU0360172109
Fondswährung
EUR
Geschäftsjahresende
30.09.
Ertragsverwendung
Thesaurierend
Fondsvermögen
9,81 Mio. EUR
Rücknahmepreis
92,56 EUR
Ausgabepreis
97,19 EUR
Nettoinventarwert
92,56 EUR
Verwahrstelle
VP Bank (Luxembourg) SA
Fondsgesellschaft
Monega KAG
FONDSMANAGER
Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG
Kategorie gem. OffVO
Artikel 8
Vertriebszulassung
AT, DE, LU
Fondskonditionen
Ausgabeaufschlag zzt. (Von dem Ausgabeaufschlag erhält Ihre Vertriebsorganisation bis zu 100%)
5,00% (MAX. 5,00%)
Verwaltungsvergütung p.a. zzt.
0,090% (MAX. 0,090%)
Fondsmanagervergütung p.a. zzt.
1,000%
Verwahrstellenvergütung p.a. zzt.¹
0,05000% (MAX. 0,05000%)
Verwahrstelle Mindestvergütung p.a.¹
10.000 EUR
Gesamtkostenquote (TER)²
2,32%
Performance Fee
keine
Mindesterstanlage³
1.000,00 EUR
Mindestfolgenanlage³
0,00 EUR
Orderschlusszeiten
16:00 (tgl. für tgl.)
VL-Fähigkeit
nein
1) Angaben zur Verwahrstelle inkl. MwSt
2) Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) gibt die vom Fonds getragenen Kosten insgesamt (mit Ausnahme der Transaktionskosten und der Performance Fee) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen innerhalb des letzten Geschäftsjahres an.
3) Ergänzend gelten die jeweiligen Bedingungen der Depotstelle oder Ihrer Hausbank.
Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden.
Dieses Finanzprodukt bewirbt im Rahmen seiner Anlagestrategie ökologische und soziale Merkmale welche den nachfolgend näher beschriebenen Eigenschaften entsprechen. Der Murphy&Spitz - Umweltfonds Deutschland („der Teilfonds“) verfolgt das Anlageziel, in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten, geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (ökologische Merkmale) oder die Gesellschaft (soziale Merkmale) zu wirken. Der Teilfonds erreicht dieses Ziel mittels Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als nachhaltig identifiziert wurden (z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff, nachwachsende Rohstoffe wie Holz, und nachhaltige Mobilität wie Technik für den ÖPNV). Der Teilfonds hält darüber hinaus ESG-spezifische Ausschlusskriterien ein, unter anderem die Ausschlusskriterien des Paris-abgestimmten EU-Referenzwerts (Paris Aligned Benchmark - PAB - gemäß Art. 12 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 i.d.F.v. 17.07.2020). Dieser Teilfonds hat keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bestimmt.
siehe VVI
siehe VVI
Unternehmerische Nachhaltigkeit beginnt mit dem Wertesystem eines Unternehmens und einem prinzipienbasierten Ansatz für seine Geschäftstätigkeit. Auf dieser Basis investiert Murphy&Spitz nicht in Unternehmen, die gegen die OECD-Leitsätze, Leitprinzipien der Vereinten Nationen oder die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen bzw. sich nicht an diese halten, und dies wird auf fortlaufender Basis kontrolliert.
Murphy&Spitz nutzt das Kontroversen-Tool von Clarity AI, welches u.a. mögliche Kontroversen über die Nichteinhaltung der OECD-Leitsätze und Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu einem Unternehmen anzeigt und entsprechend dem Schweregrad der Kontroverse einstuft. Falls ein Unternehmen nicht von Clarity AI abgedeckt wird, prüft das interne Murphy&Spitz Research Team öffentlich verfügbare Informationen, wie Presseberichte, Unternehmensmitteilungen, Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte sowie NGO-Berichte, um etwaige Verstöße festzustellen. In der Folge überprüft Murphy&Spitz jeglichen Verdacht auf eine Kontroverse und schließt signifikante Verstöße als Investment aus.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
Dieses Finanzprodukt bewirbt im Rahmen seiner Anlagestrategie ökologische und soziale Merkmale welche den nachfolgend näher beschriebenen Eigenschaften entsprechen. Der Murphy&Spitz - Umweltfonds Deutschland („der Teilfonds“) verfolgt das Anlageziel, in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten, geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (ökologische Merkmale) oder die Gesellschaft (soziale Merkmale) zu wirken. Der Teilfonds erreicht dieses Ziel mittels Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als nachhaltig identifiziert wurden (z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff, nachwachsende Rohstoffe wie Holz, und nachhaltige Mobilität wie Technik für den ÖPNV). Der Teilfonds hält darüber hinaus ESG-spezifische Ausschlusskriterien ein, unter anderem die Ausschlusskriterien des Paris-abgestimmten EU-Referenzwerts (Paris Aligned Benchmark - PAB - gemäß Art. 12 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 i.d.F.v. 17.07.2020). Dieser Teilfonds hat keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bestimmt.
Der Teilfonds verfolgt das Anlageziel in ausgewählte Unternehmen zu investieren, die, nach Überprüfung von ökologischen, sozialen und governance Aspekten geeignet sind, durch ihre Produkte oder Dienstleistungen nachhaltig positiv auf die Umwelt (durch ökologische Nachhaltigkeitsziele) oder die Gesellschaft (durch soziale Nachhaltigkeitsziele) zu wirken. Der Teilfonds erreicht dieses Ziel mittels Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten die von Murphy&Spitz als nachhaltig identifiziert wurden, z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff, nachwachsende Rohstoffe wie Holz und nachhaltige Mobilität wie Technik für den ÖPNV. Bei der Auswahl der Aktien und Anleihen werden insbesondere Small-, Mid,- und Micro-Cap-Aktien und Anleihen von Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor mit Geschäftstätigkeit im deutschsprachigen Raum berücksichtigt. Entscheidungsgrundlagen für Investitionen liefert Murphy&Spitz Green Research. Der Teilfonds richtet sich an Anleger, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimierung verfolgen und einen langfristigen Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren haben. Der Teilfonds richtet sich an Anleger mit Basiskenntnissen und/oder Erfahrungen mit Finanzprodukten. Der potenzielle Anleger sollte in der Lage sein, erhebliche Wertschwankungen und deutliche Verluste zu tragen und legt keinen Wert auf einen Kapitalschutz. Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidungen für dieses Sondervermögen mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können, sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen einer Anlageentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Investitionen des Teilfonds, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder
sozialen Merkmale verwendet werden, durchlaufen einen mehrstufigen
Eignungsprozess zur Beurteilung der Investierbarkeit, bis es zu einer
Anlageentscheidung kommt. Der Teilfonds wendet dabei im Rahmen des Portfolio
Managements, d.h. sowohl im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des
Managements von bestehenden Anlagen, die nachfolgend beschriebenen Kriterien an
und investiert entsprechend in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als
nachhaltig identifiziert wurden, z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff,
nachwachsende Rohstoffe wie Holz, und nachhaltige Mobilität wie Technik für den
ÖPNV.
Investitionen des Teilfonds, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden, durchlaufen einen mehrstufigen Eignungsprozess zur Beurteilung der Investierbarkeit, bis es zu einer Anlageentscheidung kommt. Der Teilfonds wendet dabei im Rahmen des Portfolio Managements, d.h. sowohl im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des Managements von bestehenden Anlagen, die nachfolgend beschriebenen Kriterien an und investiert entsprechend in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als nachhaltig identifiziert wurden, z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff, nachwachsende Rohstoffe wie Holz, und nachhaltige Mobilität wie Technik für den ÖPNV.
ESG Analyse:
Folgende Schritte werden im einzelnen im Rahmen der Eignungsprüfung in Bezug auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale durchgeführt:
Positive Selektionskriterien:
Die Wirtschaftsaktivitäten eines potenziellen Portfoliounternehmens werden zunächst identifiziert, um sodann eine Analyse hinsichtlich eines etwaigen Anteils in nachhaltigen Branchen durchzuführen. Die identifizierten nachhaltigen Branchen sind insbesondere: Erneuerbare Energie, Nachwachsende Rohstoffe, Energie- und Ressourceneffizienz, Nachhaltige Mobilität, nachhaltige Bauwirtschaft, Naturkost und ökologische Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, Kreislaufwirtschaft und Wasser. Damit bei einer Anlage ein positiver Beitrag zu den ökologischen und/oder sozialen beworbenen Merkmalen festgestellt werden kann, muss das Unternehmen mindestens 20% der Umsätze in einer identifizierten nachhaltigen Branche generieren.
Ausschlusskriterien:
Es wird in Bezug auf alle potenziellen Investitionen sichergestellt, dass sie die folgenden
Ausschlusskriterien nicht verletzen.
1. Ausschlüsse in Bezug auf spezifische Wirtschaftsaktivitäten und Verhalten von Unternehmen
Im Investmentprozess wird anhand der Daten von ESG-Informationsdienstleistern und des Fondsmanagers kontrolliert, dass alle Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, die Investitionsziele des Teilfonds nicht erheblich beeinträchtigen. Es wird geprüft, dass potenzielle Portfoliounternehmen keine Umsätze (mit Ausnahme der bei einzelnen Kriterien angegebenen Grenzen) aus den folgenden Wirtschaftsaktivitäten generieren:
• Kernenergie
• fossile Energieträger:
• Stein- und Braunkohle:
▪ Kohleabbau (ausgenommen metallurgische Kohle)
▪ Kohlelagerung
▪ Verflüssigung von Kohle zu Treibstoffen
▪ Energieerzeugung aus Kohle
• Erdöl:
▪ Förderung von Erdöl mittels konventioneller und unkonventioneller Methoden z.B. Fracking oder Ölsande
▪ Raffination von Erdöl
▪ Energieproduktion aus Erdöl
▪ Vertrieb und Handel von Erdöl
• Erdgas
▪ Förderung von Erdgas mittels konventioneller und unkonventioneller Methoden
▪ Unternehmen, die 50 % oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder
dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen;
• Unternehmen, die 50 % oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität
von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen;
• Mining in Kriegs- und Bürgerkriegsregionen mit Menschenrechtsverletzungen;
• Waffen, Rüstung, Militärtechnologien (Ausnahme Dual-Use-Güter);
• in der EU verbotene chemische Stoffe;
• in Deutschland illegale Drogen sowie Tabak und Herstellung von hochprozentigen alkoholischen Getränken
(Alkoholgehalt >25%);
Zudem sind Unternehmen ausgeschlossen, die
• gegen die Grundsätze der Kernkonventionen der International Labor Organization (ILO) verstoßen;
• gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen;
• gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale
Unternehmen verstoßen;
• gegen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen;
• Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen;
• in schwerwiegenden Vorfällen von struktureller Korruption oder Geldwäsche involviert sind, die nicht glaubhaft
aufgeklärt wurden.
2. PAB Ausschlüsse
Der Teilfonds hält darüber hinaus die PAB Ausschlusskriterien ein. Investitionen in die folgenden Unternehmen sind danach grundsätzlich nicht möglich:
Unternehmen, die
- an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind,
- am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind,
- gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen
(UNGC) oder gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für
multinationale Unternehmen verstoßen,
- 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung
von Stein- und Braunkohle erzielen,
- 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl
erzielen,
- 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von
gasförmigen Brennstoffen erzielen,
- 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THGEmissionsintensität von mehr als 100 g
CO2 e/kWh erzielen.
Die Bewertung der guten Unternehmensführung eines Unternehmens erfolgt anhand der unbedingten Einhaltung aller 10 Prinzipien der UN Global Compact, der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und des Kriterienkataloges der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Einhaltung wird anhand der Daten eines renommierten ESGDatenanbieters sowie auf Basis der Analysen des Fondsmanagers geprüft.
Investitionen des Teilfonds, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder
sozialen Merkmale verwendet werden, durchlaufen einen mehrstufigen
Eignungsprozess zur Beurteilung der Investierbarkeit, bis es zu einer
Anlageentscheidung kommt. Der Teilfonds wendet dabei im Rahmen des Portfolio
Managements, d.h. sowohl im Rahmen der Auswahl der Anlagen als auch des
Managements von bestehenden Anlagen, die nachfolgend beschriebenen Kriterien an
und investiert entsprechend in Wirtschaftsaktivitäten die durch Murphy&Spitz als
nachhaltig identifiziert wurden, z.B. erneuerbare Energien wie Biogas und Wasserstoff,
nachwachsende Rohstoffe wie Holz, und nachhaltige Mobilität wie Technik für den
ÖPNV.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfolgt laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG und ggf. die Analysen des Fondsberaters/-managers im Rahmen einer entsprechenden Nachhaltigkeitsanalyse. Dabei wird unter anderem überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI (Principal Adverse Impact | nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) haben können. Die Ergebnisse, die die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, allgemeinen Screeningkriterien sowie einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weiteren Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) von Normverletzungen.
Unser ESG-Prozess für diesen Fonds ist darauf ausgerichtet, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Sinne der Anlagestrategie eingehalten werden. Dazu sind in der Anlagestrategie entsprechende verbindliche Ausschlusskriterien festgelegt worden. Der Ausschluss erfolgt über eine Negativliste mit Unternehmen und/oder Staaten, die die Ausschlusskriterien dieses Fonds nicht einhalten und so das potenzielle Anlageuniversum entsprechend einschränken. Die Negativliste wird auf Basis der in der Anlagestrategie genannten ESG-Kriterien auf monatlicher Basis neu erstellt und vom Risikomanagement im Fondsmanagement- und Handelssystem hinterlegt. Damit ist sichergestellt, dass der Fonds keine Emittenten mit Verstößen gegen die ESG-Kriterien der Anlagestrategie erwerben kann. Datengrundlage sind die ESG-Daten des externen Researchanbieters Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG.
Die Daten stammen mehrheitlich von renommierten externen ESG-Datenanbietern wie MSCI ESG Research LLC. Die gelieferten Daten bestehen teilweise aus vom Emittenten berichteten aber auch vom ESG-Datenanbieter geschätzten Daten. Die Erhebung und Verarbeitung beruht dabei immer auch auf der Methodik des entsprechenden ESG-Datenanbieters. Bei fehlenden Daten können Daten anderer ESG-Datenanbieter oder selbst beim jeweiligen Emittenten erhobene Daten herangezogen werden.
Grundsätzlich erfolgt seitens der Monega keine weitere Bearbeitung der Daten, z.B. im Sinne einer Konsolidierung der Daten mehrerer Anbieter o.ä. Auf Basis dieser Daten werden dann entsprechende Negativlisten zur Umsetzung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erstellt.
Es werden von Monega keine Daten veröffentlicht, die auf eigenen Schätzungen beruhen.
Gegebenenfalls und in Abhängigkeit vom Anlageuniversum des Fonds liegen für einige Wertpapiere von Emittenten nicht genügend Daten vor. In diesem Falle können die von Monega genutzten externen ESG-Datenanbieter zur Verbreiterung der ESG-Datenverfügbarkeit Unternehmensdaten um Schätzwerte erweitern. Dabei unterliegt die Ermittlung, die Qualität und die Vergleichbarkeit dieser Schätzwerte den gängigen Marktstandards und der jeweiligen Erhebungsmethodik des externen ESG-Datenanbieters. Es werden keine Schätzwerte durch Monega selbst erhoben und verwendet. Potenziellen Risiken durch fehlende ESG-Daten bei Emittenten begegnen wir durch regelmäßige interne Screenings der Portfolios hinsichtlich ihrer Datenabdeckung durch externe ESG-Datenanbieter.
Investitionsentscheidungen können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Vermögen nachhaltig zu investieren bedeutet für die Monega, sich bei Investitionsentscheidungen nicht ausschließlich auf finanzielle Kennziffern zu verlassen. Dazu analysiert die Monega in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern Unternehmen und Staaten weltweit auch nach ökologischen und sozialen Aspekten sowie Merkmalen einer verantwortungsvollen Staats- und Unternehmensführung. Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt Monega insbesondere Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Aber auch Aspekte einer nicht ökologisch-nachhaltigen Ressourcennutzung sowie die Produktion und der Vertrieb gesundheitsschädlicher Produkte finden ebenso Berücksichtigung wie wesentliche Aspekte der Menschen-, Arbeits- und Freiheitsrechte. Durch diese Analyse werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt. Eine nicht nachhaltige Staats- und Unternehmensführung nach den oben genannten Kriterien sieht die Monega als Risiko, das potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens oder eines Staates und damit auf die von Unternehmen oder Staaten ausgegebenen Wertpapiere haben können. Die Monega legt Grundsätze offen, ob und wie sie im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern.
Durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften erwerben Anleger verschiedene Rechte. Diese Rechte ergeben sich u.a. aus der Satzung des Unternehmens und dem Aktiengesetz. Erwirbt die Monega im Rahmen der Anlagestrategie stimmberechtigte Finanzinstrumente für ihre Investmentfonds, so ist damit auch die Ausübung von Aktionärsrechten verbunden. Die Monega nimmt diese treuhänderische Verantwortung gegenüber ihren Kunden ernst und vertritt die Interessen ihrer Anleger gegenüber den Portfoliounternehmen. Mitwirkung im Sinne der Ausübung der Aktionärsrechte ist dabei ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeiten, deren wesentliche Elemente im Folgenden aufgeführt sind:
- Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie
Im Rahmen der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen nehmen wir im Interesse unserer Anleger Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik börsennotierter Unternehmen. Dabei stimmen wir grundsätzlich für alle Maßnahmen, die den Wert eines Unternehmens langfristig und nachhaltig steigern sollten und lehnen Maßnahmen ab, die dem Entgegenstehen. Außerdem fördern wir ausdrücklich die Transparenz der Portfoliounternehmen gegenüber den Aktionären. Im Interesse unserer Anleger muss die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Daher wird die Entscheidung, ob Stimmrechte auf Hauptversammlungen ausgeübt werden, insbesondere in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und dem Veranstaltungsort der Hauptversammlung getroffen. Bei der Bewertung der Tagesordnungspunkte und der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen wird die Monega von einem spezialisierten Beratungsunternehmen unterstützt. Die Basis für die Abstimmungspolitik und Stimmrechtsausübung bilden die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Offenlegung unserer Stimmrechtsausübungen erfolgt auf jährlicher Basis. Unsere Abstimmungspolitik auf Hauptversammlungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik
- Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliounternehmen
Im Aktienselektionsprozess nutzt die Monega sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren sowie ESG-Kriterien. Danach werden die Portfoliounternehmen während des gesamten Investitionszeitraums überwacht. Dabei finden sowohl die Entwicklung von Aktienkursen und -volatilitäten, Bilanzkennzahlen sowie die Ertragslage und Kapitalstruktur, als auch relevante Informationen zu Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkten bzw. Dienstleistungen sowie zur Positionierung im Markt Berücksichtigung. Ebenfalls überwacht werden relevante Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten sowie die Corporate Governance der Portfoliounternehmen.
- Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft
Beim Dialog mit den Emittenten treten wir in direkten Kontakt mit Vertretern des Unternehmens. Hierbei geht es darum, Beobachtungen aus der Überwachung der Portfolio-Unternehmen bezüglich ihrer finanziellen als auch nicht-finanziellen Entwicklung im Sinne bestimmter Nachhaltigkeits-Kriterien zu diskutieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten anzusprechen. Auch Reden auf Hauptversammlungen sowie Diskussionen mit weiteren Stakeholdern (z.B. Beschäftigte, Kunden und Lieferanten) eines Portfoliounternehmens könnten darunterfallen. Der direkte Dialog mit Portfolio-Unternehmen findet dabei i.d.R. nur mit Unternehmen aus Deutschland und dem europäischen Ausland statt.
- Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
Monega arbeitet aktiv mit anderen Aktionären durch die Mitarbeit in relevanten Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc. zusammen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (außerhalb von Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc.), um Einfluss auf die strategische Ausrichtung eines konkreten Unternehmens auszuüben, wird derzeit nicht aktiv angestrebt, ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie im Interesse unserer Anleger ist.
- Umgang mit Interessenkonflikten
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Monega gehalten ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln und ihre Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie redlich nachzugehen und dabei im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen bzw. der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln. Daher hat die Monega etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und dem Umgang mit Interessenkonflikten eingerichtet. Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Unternehmen bestehen in der Regel nicht.
Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.
01.10.2023: Initialversion 09.09.2024: Redaktionelle Anpassungen zur besseren Lesbarkeit. 20.03.2025: - Neuordnung der Inhalte zur besseren Verständlichkeit, textliche Anpassungen in Hinblick auf die Klarstellung der nachhaltigen Investitionen
Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden. Die Publikation darf nicht als Verkaufsangebot oder als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren verstanden werden und ersetzt in keinem Fall die vor jeder Wertpapierkaufentscheidung notwendige Beratung. Die in der Publikation gemachten Aussagen können ohne Vorankündigung geändert werden. Trotz sorgfältiger Auswahl der Quellen und Prüfung der Inhalte übernimmt Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Publikation gemachten Informationen.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.monega.de/beschwerde. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.
Risikohinweis: Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge bei den im Fonds enthaltenen Wertpapieren beziehungsweise den zugrunde liegenden Währungen im Anteilspreis widerspiegeln. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Der Inhalt der Grenzen ergibt sich aus dem Verkaufsprospekt.
Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden.