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nordIX European Consumer Credit Fonds C
ISIN DE000A2P37M1
FONDSMANAGER
nordIX
AG
Fondsbeschreibung
Der nordIX European Consumer Credit Fonds investiert in europäische Konsumentenkredite von Peer-to-Peer (P2P)-Plattformen und „Buy Now Pay Later“-Anbietern mit dem Ziel, ein nach Ländern, Besicherungen und Originatoren diversifiziertes und granulares Kreditportfolio aufzubauen und zu managen. Der geographische Fokus bei der Selektion der Kreditplattformen und somit der Kreditnehmer liegt dabei auf der Eurozone und Skandinavien. Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der Kredite im Portfolio / Weighted Average Life (WAL) beträgt um die 1,5 Jahre. Neben der Laufzeit der Darlehen und einer breiten Diversifikation steht bei der Selektion der erworbenen Kredite das Verhältnis von Ausfallwahrscheinlichkeit und Zins im Mittelpunkt der Analyse des Fondsmanagements. Der nordIX European Consumer Credit Fonds hat ein ausgewogenes europäisches Portfolio mit geringer Duration und Volatilität. Er strebt eine jährliche Ausschüttungsrendite von mindestens 4 Prozent an. Der nordIX European Consumer Credit Fonds ist als nachhaltiger Fonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungs-verordnung klassifiziert.
Die größten Positionen in Prozent des Fondsvermögens (29.11.2024)
NAME
% DES VERMÖGENS
1
OPUS-CHA.317 21/28
25,73%
2
OPUS C.422 22/25
21,44%
3
OP.CH.IS.345 21/28
10,66%
4
OPUS.CH. 335 21/28
8,78%
5
OPUS-CH. 388 22/29
8,00%
6
OPUS CH.501 22/25
7,93%
7
OP.CH.IS.299 21/28
5,23%
8
OPUS-C.C.239 23/30 BSKT
3,05%
9
OPUS C.370 21/28 ZT
0,43%
Risikoprofil
Volatilität¹ (seit Auflage)
0,89%
Sharpe Ratio² (seit Auflage)
1,93
Max. Drawdown³ (seit Auflage)
-0,64%
Value at Risk⁴ (99% / 10 Tage)
-4,28%
1) Die Kennziffer bezeichnet das “Schwankungsrisiko” des Fonds und ist Maß der Intensität von Schwankungen der Fondsperformance um ihren erwarteten Mittelwert.
2) Die Sharpe Ratio ist die Differenz zwischen erzielter Performance p.a. und risikolosem Zins p.a., dividiert durch die Volatilität. Sie lässt sich daher als „Risikoprämie pro Einheit am eingegangenen Gesamtrisiko“ interpretieren
3) Der Maximum Drawdown gibt den maximalen kumulierten Verlust an, den ein Anleger innerhalb eines Betrachtungszeitraums hätte erleiden können. Die Länge des Drawdowns ist die Zeitspanne vom Beginn der Verlustperiode bis zum Erreichen des Tiefstkurses.
4) Der Value at Risk (ex post) ist der maximal mögliche Verlust des Fonds bei gegebener Haltedauer und Konfidenzniveau abgeleitet auf der Basis der Standardabweichung der Fondsreturns.
Chancen & Risiken
Chancen
Risiken
Geringe Duration, da die zugrundeliegenden Kredite eine Laufzeit zwischen 6 bis 84 Monate haben
Niedrige Volatilität durch hohe Granularität des Kreditportfolios und Unabhängigkeit von makroökonomischen Geschehnissen
Ertragsorientiertes Konzept mit einer Zielrendite von 6,5% nach Kosten
Ausfallrisiken infolge der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditnehmers
Illiquidität, da der Fonds in Papiere anlegen kann, die nicht an einer Börse gehandelt werden
Plattform & Dienstleister Ausfall, da die Verwaltung der Kredite über die jeweiligen Plattformen und Dienstleister erfolgt
Stammdaten
Kategorie
Kreditfonds
Auflagedatum
15.04.2021
WKN
A2P37M
ISIN
DE000A2P37M1
Fondswährung
EUR
Geschäftsjahresende
31.03.
Ertragsverwendung
Ausschüttend
Fondsvermögen
75,12 Mio. EUR
Rücknahmepreis
103,11 EUR
Ausgabepreis
103,11 EUR
Nettoinventarwert
103,11 EUR
Verwahrstelle
DZ BANK AG
Fondsgesellschaft
Monega KAG
FONDSMANAGER
nordIX AG
Kategorie gem. OffVO
Artikel 8
Vertriebszulassung
AT, DE
Fondskonditionen
Ausgabeaufschlag zzt. (Von dem Ausgabeaufschlag erhält Ihre Vertriebsorganisation bis zu 100%)
0,00% (MAX. 3,00%)
Verwaltungsvergütung p.a. zzt.
0,800% (MAX. 1,750%)
Verwahrstellenvergütung p.a. zzt.¹
0,04800 (MAX. 0,0476%)
Loan Fee
0,175% (bezogen auf den Anteil an Darlehensforderungen)
2) Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) gibt die vom Fonds getragenen Kosten insgesamt (mit Ausnahme der Transaktionskosten und der Performance Fee) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen innerhalb des letzten Geschäftsjahres an.
2b.) Bei den hier angegebenen laufenden Kosten handelt es sich, mangels Vorliegen konkreter historischer Daten, um eine Kostenschätzung.
3) Ergänzend gelten die jeweiligen Bedingungen der Depotstelle oder Ihrer Hausbank.
Die enthaltenen Aussagen zur Marktlage stellen unsere eigene Ansicht der geschilderten Umstände dar. Hiermit ist weder eine Allgemeingültigkeit noch eine Anlageberatung oder -empfehlung verbunden.
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung). Dieses Finanzprodukt tätigt im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den unter „ökologische oder soziale Merkmale des Finanzproduktes“ beschriebenen Merkmalen entsprechen. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen. Es wird laufend geprüft, ob die Positiv- und Ausschlusskriterien, welche in den Nachhaltigkeitsrichtlinien festgehalten werden, eingehalten wurden. Hierbei wurden sowohl die 10 Prinzipien des UN Global Compact, als auch Geschäftsfelder und -praktiken berücksichtigt.Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen streben keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung an. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ökologischer oder sozialer nachhaltiger Anlageziele (Do-no-significant-harm) durch die nachhaltigen Investitionen des Fonds, werden die durch den ESG Datenanbieters Angaben von Kreditvermittler-Plattformen zur Verfügung gestellten Daten in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren laufend überwacht und ausgewertet.
Der Fonds hat kein nachhaltiges Investitionsziel im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung), bewirbt aber die unter „ökologische oder soziale Merkmale des Finanzproduktes“ beschriebenen Merkmalen und tätigt in diesem Rahmen nachhaltigkeitsbezogene Investitionen.
Dieses Finanzprodukt tätigt im Rahmen seiner Anlagestrategie zu 75 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den nachfolgend näher beschriebenen Merkmalen entsprechen. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Mindestanteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Im Einzelnen werden folgende ökologische bzw. soziale Merkmale beworben:
Die Gesellschaft muss insgesamt mindestens 75 Prozent des Wertes des Sonstigen Sondervermögens in Kreditverbriefungen, denen Konsumentenkredite zugrunde liegen, investieren, die gemäß den nachfolgend aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Die den Verbriefungen zugrunde liegenden Konsumentenkredite werden von Kreditplattformen jenseits des klassischen Banksektors vergeben, die ausgewählte Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDG) unterstützen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Ziel 8: „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“, und das Unterziel 8.10: „Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern“. Insoweit unterstützt das Sonstige Sondervermögen den „Access to Finance“ für europäische Privatpersonen und die Unterziele 10.2 und 10.3 des UN SDG Zieles 10: „Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern“. Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses die Richtlinien der Kreditplattformen in Bezug auf bestehende Maßnahmen zur Einhaltung der vorgenannten UN SDG Ziele, zur Beachtung von Sanktionen der Europäischen Union und der Richtlinie 2015/849 des Europäischen Parlamentes und des Rates in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von Regelungen zum Datenschutz und adäquatem Forderungsmanagement überprüft. Darüber hinaus wirkt das Fondsmanagement in der Diskussion mit Kreditplattformen darauf hin, neben der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren, d.h. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, in den Kreditentscheidungsprozess auch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die mit den Krediten finanzierten Sach- bzw. Vermögenswerte weiter zu verbessern. Zudem dürfen Kreditplattformen und Verbriefungsgesellschaften ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.
Die Gesellschaft investiert mindestens 75 Prozent des Wertes des Sonstigen Sondervermögens in Kreditverbriefungen von Konsumentenkrediten. Diese werden von Kreditplattformen jenseits des klassischen Banksektors vergeben, die ausgewählte Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDG) unterstützen, insbesondere: "Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern", und: "Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern", den. Insoweit unterstützt das Sonstige Sondervermögen den "Access to Finance" für europäische Privatpersonen und die "Ungleichheit in und zwischen Ländern zu verringern". Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Anlageentscheidungsprozesses Kreditplattformen auf bestehende Maßnahmen zur Einhaltung der vorgenannten Ziele, zur Beachtung von Sanktionen, zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zum Datenschutz und adäquatem Forderungsmanagement überprüft. Zudem dürfen Kreditplattformen und Verbriefungsgesellschaften ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.
Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung.
Hierzu werden im Rahmen der Anlagepolitik zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Derivate nur zu Absicherungszwecken, Sonstige Anlageinstrumente, unverbriefte Darlehensforderungen und Wertpapiere. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern.
Mindestens 75 Prozent des Wertes des Sonstigen Sondervermögens werden in Kreditverbriefungen investiert, denen Konsumentenkredite zugrunde liegen, die gemäß den o.a. Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Die den Verbriefungen zugrunde liegenden Konsumentenkredite werden von Kreditplattformen jenseits des klassischen Banksektors vergeben, die ausgewählte Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN SDG) unterstützen. Zudem dürfen Kreditplattformen und Verbriefungsgesellschaften ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfolgt laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG und ggf. die Analysen des Fondsberaters/-managers im Rahmen einer entsprechenden Nachhaltigkeitsanalyse. Dabei wird unter anderem überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI (Principal Adverse Impact | nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) haben können. Die Ergebnisse, die die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, allgemeinen Screeningkriterien sowie einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weiteren Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) von Normverletzungen.
Unser ESG-Prozess für diesen Fonds ist darauf ausgerichtet, dass die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale im Sinne der Anlagestrategie eingehalten werden. Dazu sind in der Anlagestrategie entsprechende verbindliche Ausschlusskriterien festgelegt worden. Der Ausschluss erfolgt über eine Negativliste mit Unternehmen und/oder Staaten, die die Ausschlusskriterien dieses Fonds nicht einhalten und so das potenzielle Anlageuniversum entsprechend einschränken. Die Negativliste wird auf Basis der in der Anlagestrategie genannten ESG-Kriterien auf monatlicher Basis neu erstellt und vom Risikomanagement im Fondsmanagement- und Handelssystem hinterlegt. Damit ist sichergestellt, dass der Fonds keine Emittenten mit Verstößen gegen die ESG-Kriterien der Anlagestrategie erwerben kann. Datengrundlage sind die ESG-Daten eines externen Researchanbieters wie MSCI ESG Research LLC.
Die Daten stammen mehrheitlich von renommierten externen ESG-Datenanbietern wie MSCI ESG Research LLC. Die gelieferten Daten bestehen teilweise aus vom Emittenten berichteten aber auch vom ESG-Datenanbieter geschätzten Daten. Die Erhebung und Verarbeitung beruht dabei immer auch auf der Methodik des entsprechenden ESG-Datenanbieters. Bei fehlenden Daten können Daten anderer ESG-Datenanbieter oder selbst beim jeweiligen Emittenten erhobene Daten herangezogen werden.
Grundsätzlich erfolgt seitens der Monega keine weitere Bearbeitung der Daten, z.B. im Sinne einer Konsolidierung der Daten mehrerer Anbieter o.ä. Auf Basis dieser Daten werden dann entsprechende Negativlisten zur Umsetzung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erstellt.
Es werden von Monega keine Daten veröffentlicht, die auf eigenen Schätzungen beruhen.
Gegebenenfalls und in Abhängigkeit vom Anlageuniversum des Fonds liegen für einige Wertpapiere von Emittenten nicht genügend Daten vor. In diesem Falle können die von Monega genutzten externen ESG-Datenanbieter zur Verbreiterung der ESG-Datenverfügbarkeit Unternehmensdaten um Schätzwerte erweitern. Dabei unterliegt die Ermittlung, die Qualität und die Vergleichbarkeit dieser Schätzwerte den gängigen Marktstandards und der jeweiligen Erhebungsmethodik des externen ESG-Datenanbieters. Es werden keine Schätzwerte durch Monega selbst erhoben und verwendet. Potenziellen Risiken durch fehlende ESG-Daten bei Emittenten begegnen wir durch regelmäßige interne Screenings der Portfolios hinsichtlich ihrer Datenabdeckung durch externe ESG-Datenanbieter.
Investitionsentscheidungen können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Vermögen nachhaltig zu investieren bedeutet für die Monega, sich bei Investitionsentscheidungen nicht ausschließlich auf finanzielle Kennziffern zu verlassen. Dazu analysiert die Monega in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anbietern Unternehmen und Staaten weltweit auch nach ökologischen und sozialen Aspekten sowie Merkmalen einer verantwortungsvollen Staats- und Unternehmensführung. Darüber hinaus prüft die Monega vor einer Investition alle Unternehmen bzw. Emittenten auch auf Aktivitäten in umstrittenen Geschäftsfeldern und hat dafür Ausschlusskriterien definiert. Danach nimmt Monega insbesondere Abstand von völkerrechtlich verbotenen oder international geächteten Waffen, wie z.B. Streubomben oder Landminen. Aber auch Aspekte einer nicht ökologisch-nachhaltigen Ressourcennutzung sowie die Produktion und der Vertrieb gesundheitsschädlicher Produkte finden ebenso Berücksichtigung wie wesentliche Aspekte der Menschen-, Arbeits- und Freiheitsrechte. Durch diese Analyse werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Investmententscheidungsprozess berücksichtigt. Eine nicht nachhaltige Staats- und Unternehmensführung nach den oben genannten Kriterien sieht die Monega als Risiko, das potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens oder eines Staates und damit auf die von Unternehmen oder Staaten ausgegebenen Wertpapiere haben können. Die Monega legt Grundsätze offen, ob und wie sie im Interesse ihrer Anleger den Dialog mit Portfoliounternehmen führt oder mit anderen Anlegern der Portfoliounternehmen im gesetzlich zulässigen Umfang kooperiert, um eine verantwortungsvolle Führung, einen Werterhalt und eine Wertsteigerung des Portfoliounternehmens zu fördern.
Durch die Beteiligung an Aktiengesellschaften erwerben Anleger verschiedene Rechte. Diese Rechte ergeben sich u.a. aus der Satzung des Unternehmens und dem Aktiengesetz. Erwirbt die Monega im Rahmen der Anlagestrategie stimmberechtigte Finanzinstrumente für ihre Investmentfonds, so ist damit auch die Ausübung von Aktionärsrechten verbunden. Die Monega nimmt diese treuhänderische Verantwortung gegenüber ihren Kunden ernst und vertritt die Interessen ihrer Anleger gegenüber den Portfoliounternehmen. Mitwirkung im Sinne der Ausübung der Aktionärsrechte ist dabei ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeiten, deren wesentliche Elemente im Folgenden aufgeführt sind:
- Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen der Anlagestrategie
Im Rahmen der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen nehmen wir im Interesse unserer Anleger Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik börsennotierter Unternehmen. Dabei stimmen wir grundsätzlich für alle Maßnahmen, die den Wert eines Unternehmens langfristig und nachhaltig steigern sollten und lehnen Maßnahmen ab, die dem Entgegenstehen. Außerdem fördern wir ausdrücklich die Transparenz der Portfoliounternehmen gegenüber den Aktionären. Im Interesse unserer Anleger muss die Ausübung der Stimmrechte in Bezug auf die damit verbundenen Kosten in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Daher wird die Entscheidung, ob Stimmrechte auf Hauptversammlungen ausgeübt werden, insbesondere in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und dem Veranstaltungsort der Hauptversammlung getroffen. Bei der Bewertung der Tagesordnungspunkte und der Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen wird die Monega von einem spezialisierten Beratungsunternehmen unterstützt. Die Basis für die Abstimmungspolitik und Stimmrechtsausübung bilden die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Offenlegung unserer Stimmrechtsausübungen erfolgt auf jährlicher Basis. Unsere Abstimmungspolitik auf Hauptversammlungen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.monega.de/anlageundabstimmungspolitik
- Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliounternehmen
Im Aktienselektionsprozess nutzt die Monega sowohl qualitative als auch quantitative Faktoren sowie ESG-Kriterien. Danach werden die Portfoliounternehmen während des gesamten Investitionszeitraums überwacht. Dabei finden sowohl die Entwicklung von Aktienkursen und -volatilitäten, Bilanzkennzahlen sowie die Ertragslage und Kapitalstruktur, als auch relevante Informationen zu Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkten bzw. Dienstleistungen sowie zur Positionierung im Markt Berücksichtigung. Ebenfalls überwacht werden relevante Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten sowie die Corporate Governance der Portfoliounternehmen.
- Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft
Beim Dialog mit den Emittenten treten wir in direkten Kontakt mit Vertretern des Unternehmens. Hierbei geht es darum, Beobachtungen aus der Überwachung der Portfolio-Unternehmen bezüglich ihrer finanziellen als auch nicht-finanziellen Entwicklung im Sinne bestimmter Nachhaltigkeits-Kriterien zu diskutieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten anzusprechen. Auch Reden auf Hauptversammlungen sowie Diskussionen mit weiteren Stakeholdern (z.B. Beschäftigte, Kunden und Lieferanten) eines Portfoliounternehmens könnten darunterfallen. Der direkte Dialog mit Portfolio-Unternehmen findet dabei i.d.R. nur mit Unternehmen aus Deutschland und dem europäischen Ausland statt.
- Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
Monega arbeitet aktiv mit anderen Aktionären durch die Mitarbeit in relevanten Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc. zusammen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären (außerhalb von Fachgremien, Arbeitskreisen, Verbänden etc.), um Einfluss auf die strategische Ausrichtung eines konkreten Unternehmens auszuüben, wird derzeit nicht aktiv angestrebt, ist aber grundsätzlich möglich, sofern sie im Interesse unserer Anleger ist.
- Umgang mit Interessenkonflikten
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Monega gehalten ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln und ihre Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit sowie redlich nachzugehen und dabei im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen bzw. der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln. Daher hat die Monega etablierte Prozesse zur Identifizierung, Meldung und dem Umgang mit Interessenkonflikten eingerichtet. Dienstleistungsbeziehungen mit Portfolio-Unternehmen bestehen in der Regel nicht.
Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen.
01.02.2023: Initialversion 14.09.2024: - Redaktionelle Änderungen zur besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit -Ergänzung von weiteren Hinweisen wo bestimmte Textpassagen und Informationen zu finden sind
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Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache und weitere Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.monega.de/beschwerde. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen den Vertrieb zu widerrufen.
Risikohinweis: Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge bei den im Fonds enthaltenen Wertpapieren beziehungsweise den zugrunde liegenden Währungen im Anteilspreis widerspiegeln. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Der Inhalt der Grenzen ergibt sich aus dem Verkaufsprospekt.
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